Finanzamt Tüßling

Die Gemeinde Tüßling im Kreis Altötting, Freistaat Bayern, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Burghausen. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung sowohl online als auch in Papierform einreichen. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Seite und informiert Sie über Fristen und die richtige Bearbeitung von Steuerbescheiden. Ein wichtiger Aspekt ist, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise ein anderes Finanzamt erforderlich macht. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Tüßling zuständig ist. So bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten problemlos regeln.

Tüßling im Überblick

Einwohner 3.270 1.632 männlich
1.638 weiblich
Fläche 19,5 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 211

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Faktencheck: Bezahlt die Sektsteuer „noch immer" die Kaiser-Flotte?

Der populäre Spruch, mit der Sektsteuer werde „bis heute die Kaiser-Flotte bezahlt", ist ein Mythos. Die Flotte gibt es seit über 100 Jahren nicht mehr, die Einnahmen fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt. Die Steuer wurde 1933 sogar auf null gesenkt und erst 1939 wieder aktiviert – ein Lehrstück dafür, dass Steuern, einmal eingeführt, selten wieder verschwinden.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Burghausen

Adresse

Tittmoninger Str. 1
84489 Burghausen

Postfach 1257 , 84480 Burghausen

Kontakt

Telefon 08677 8706-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08677 8706-100

Finanzamtsnummer

9106

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

84577

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Tüßling

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Tüßling

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Tüßling

Wann hat das Finanzamt Tüßling geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–13:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–16:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Tüßling?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Tittmoninger Str. 1, 84489 Burghausen, telefonisch unter 08677 8706-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Tüßling zuständig?

Das Amt ist für Tüßling mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Tüßling online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Tüßling abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Burghausen Altötting Burgkirchen a.d.Alz Töging a.Inn Neuötting Garching a.d.Alz Winhöring Emmerting Unterneukirchen Kirchweidach Marktl Kastl

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank