Finanzamt Ubstadt-Weiher
Ubstadt-Weiher im Überblick
301 weiblich
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026
Steuernummer beantragen: Einfacher Schritt oder bürokratischer Albtraum?
Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump
Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.
Quelle: regionalgeschichte.net regionalgeschichte.net
Bruchsal
Adresse
Schönbornstr. 1
76646 Bruchsal
Finanzamtsnummer
2830
Öffnungszeiten
Siehe oben, Homepage des FA ↑:
Bankverbindung
SPARKASSE KRAICHGAU BRUCHSAL-BRETTEN-SINSHEIM
IBAN: DE09663500360000000050
BIC: BRUSDE66XXX
Zuständig für Postleitzahlen
Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ubstadt-Weiher
?Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024
Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.
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Aktuelle Steuertermine für Ubstadt-Weiher
Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.
Häufige Fragen zum Finanzamt Ubstadt-Weiher
Wie erreiche ich das Finanzamt Ubstadt-Weiher?
Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schönbornstr. 1, 76646 Bruchsal, telefonisch unter 07251/740. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.
Für welche Orte ist das Finanzamt Ubstadt-Weiher zuständig?
Das Amt ist für Ubstadt-Weiher mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.
Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Ubstadt-Weiher online abgeben?
Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →
Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Ubstadt-Weiher abgeben?
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.
Dieses Finanzamt ist auch zuständig für
Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank