Finanzamt Ubstadt-Weiher

In der Gemeinde Ubstadt-Weiher, die ebenfalls im Kreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, liegt, ist das Finanzamt Bruchsal zuständig. Hier können Einwohner ihre Einkommensteuererklärung sowohl in Papierform als auch elektronisch einreichen. Sollten Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben oder Unterstützung bei der Lohnsteuer benötigen, steht Ihnen das Team des Finanzamts Bruchsal zur Seite. Auch wenn es um Fristen für die Abgabe von Erklärungen oder die Einsichtnahme in Steuerbescheide geht, sind die Mitarbeiter bestens informiert. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, können Sie unsere nützliche Suchfunktion nutzen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Das Finanzamt Bruchsal bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie für Ihre steuerlichen Anliegen benötigen.

Ubstadt-Weiher im Überblick

Einwohner 641 340 männlich
301 weiblich
Fläche 21,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Bruchsal

Adresse

Schönbornstr. 1
76646 Bruchsal

Kontakt

Telefon 07251/740
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07251/742111

Finanzamtsnummer

2830

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

SPARKASSE KRAICHGAU BRUCHSAL-BRETTEN-SINSHEIM

IBAN: DE09663500360000000050

BIC: BRUSDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

76698

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ubstadt-Weiher

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Ubstadt-Weiher

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Ubstadt-Weiher

Wie erreiche ich das Finanzamt Ubstadt-Weiher?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schönbornstr. 1, 76646 Bruchsal, telefonisch unter 07251/740. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Ubstadt-Weiher zuständig?

Das Amt ist für Ubstadt-Weiher mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Ubstadt-Weiher online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Ubstadt-Weiher abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Graben-Neudorf Sulzfeld Kraichtal Karlsdorf-Neuthard Waghäusel Oberhausen-Rheinhausen Gondelsheim Dettenheim Kronau Philippsburg Bad Schönborn Bretten

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank