Finanzamt Udenheim

Die Gemeinde Udenheim im Kreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz, gehört zum Finanzamt Bingen-Alzey. Die dort ansässigen Bürger können ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer steht Ihnen das Team des Finanzamts mit Rat und Unterstützung zur Seite. Achten Sie darauf, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärungen einzuhalten, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Alle erforderlichen Belege und Nachweise sollten rechtzeitig zusammengestellt werden. Ein Umzug kann jedoch bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird, wenn Sie die Gemeindegrenzen überschreiten. Nutzen Sie daher unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort verantwortlich ist. So sind Sie stets gut informiert und können Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.

Udenheim im Überblick

Einwohner 3.434 1.684 männlich
1.750 weiblich
Fläche 13,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55288

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Udenheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Udenheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Udenheim

Wann hat das Finanzamt Udenheim geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Udenheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Rochusallee 10, 55411 Bingen, telefonisch unter 06721/7060 oder per E-Mail an Poststelle@fa-bi.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Udenheim zuständig?

Das Amt ist für Udenheim mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Udenheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Udenheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Armsheim Dintesheim Kettenheim Flomborn Stadecken-Elsheim Schornsheim Biebelnheim Alzey Saulheim Bechtolsheim Bermersheim vor der Höhe Gabsheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank