Finanzamt Ulmen

In der Stadt Ulmen, die zum Kreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz gehört, ist das Finanzamt Simmern-Zell für die steuerlichen Belange zuständig. Bewohner von Ulmen können ihre Einkommensteuererklärungen dort einreichen und erhalten kompetente Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, die festgelegten Fristen für die Einreichung von Steuerunterlagen im Blick zu behalten, um Fristversäumnisse zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde sollten Sie stets bedenken, dass möglicherweise ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um die zuständige Behörde schnell zu finden, nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder. Zudem informiert das Finanzamt über Steuerbescheide und die benötigten Belege, sodass Sie stets gut vorbereitet sind und Ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen können.

Ulmen im Überblick

Einwohner 134.912 66.418 männlich
68.494 weiblich
Fläche 98,0 km²
Gemeindetyp Stadtkreis
Bundestagswahlkreis 279

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56766

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ulmen

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Ulmen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Ulmen

Wann hat das Finanzamt Ulmen geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Ulmen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schlossstr. 42, 56856 Zell, telefonisch unter 06761/8550 oder per E-Mail an Poststelle@fa-si.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Ulmen zuständig?

Das Amt ist für Ulmen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Ulmen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Ulmen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Nannhausen Biebern Argenthal Woppenroth Pommern Alterkülz Schlierschied Neef Reidenhausen Kaifenheim Beuren Leienkaul

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank