Finanzamt Untergruppenbach

Die Gemeinde Untergruppenbach im Kreis Heilbronn, Baden-Württemberg, gehört zum Finanzamt Heilbronn. Hier haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen oder bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung Unterstützung zu erhalten. Insbesondere ist es wichtig, die Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen im Blick zu behalten, um mögliche Verspätungszuschläge zu vermeiden. Das Finanzamt Heilbronn kümmert sich auch um die Lohnsteuer der in Untergruppenbach wohnhaften Arbeitnehmer. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann es vorkommen, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie beim richtigen Finanzamt landen, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. So finden Sie schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort.

Untergruppenbach im Überblick

Einwohner 581 306 männlich
275 weiblich
Fläche 16,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Heilbronn

Adresse

Moltkestr. 91
74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon 07131 7475-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07131 7475-3000

Finanzamtsnummer

2865

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE41600000000062001500

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

74197, 74199

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Untergruppenbach

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Untergruppenbach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Untergruppenbach

Wie erreiche ich das Finanzamt Untergruppenbach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Moltkestr. 91, 74076 Heilbronn, telefonisch unter 07131 7475-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Untergruppenbach zuständig?

Das Amt ist für Untergruppenbach mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Untergruppenbach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Untergruppenbach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Weinsberg Langenbrettach Heilbronn Lauffen am Neckar Roigheim Gemmingen Lehrensteinsfeld Talheim Obersulm Jagsthausen Gundelsheim Offenau

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank