Finanzamt Unterneukirchen

In der Gemeinde Unterneukirchen im Kreis Altötting, Freistaat Bayern, richtet sich die steuerliche Verantwortung an das Finanzamt Burghausen. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich über alles Wissenswerte zur steuerlichen Veranlagung informieren. Dazu gehören Fragen zur Lohnsteuer, Fristen und die Bearbeitung von Steuerbescheiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann Ihre steuerliche Zuständigkeit ändern, weshalb es wichtig ist, sich rechtzeitig zu informieren. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Unterneukirchen zuständig ist. So sind Sie immer auf dem Laufenden und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten im besten Sinne regeln.

Unterneukirchen im Überblick

Einwohner 3.506 1.762 männlich
1.744 weiblich
Fläche 23,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 211

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Burghausen

Adresse

Tittmoninger Str. 1
84489 Burghausen

Postfach 1257 , 84480 Burghausen

Kontakt

Telefon 08677 8706-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08677 8706-100

Finanzamtsnummer

9106

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

84579

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Unterneukirchen

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Unterneukirchen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Unterneukirchen

Wann hat das Finanzamt Unterneukirchen geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–13:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–16:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Unterneukirchen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Tittmoninger Str. 1, 84489 Burghausen, telefonisch unter 08677 8706-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Unterneukirchen zuständig?

Das Amt ist für Unterneukirchen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Unterneukirchen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Unterneukirchen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Burghausen Altötting Burgkirchen a.d.Alz Töging a.Inn Neuötting Garching a.d.Alz Winhöring Emmerting Tüßling Kirchweidach Marktl Kastl

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank