Finanzamt Utscheid

In der Gemeinde Utscheid im Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Bitburg-Prüm für steuerliche Angelegenheiten zuständig. Bewohner können hier ihre Einkommensteuererklärungen einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Bei Themen wie Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden hilft Ihnen das Finanzamt mit kompetenter Beratung. Es ist wichtig, die Einreichfristen für Ihre Steuererklärung zu beachten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Wenn Sie planen, innerhalb oder außerhalb der Gemeinde umzuziehen, sollten Sie sich auch informieren, ob sich dadurch Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Nutzen Sie hierfür unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und einfach das passende Finanzamt zu ermitteln.

Utscheid im Überblick

Einwohner 330 153 männlich
177 weiblich
Fläche 5,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 200

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54675

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Utscheid

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank