Finanzamt Utzenhain

In der Gemeinde Utzenhain, die im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Koblenz zuständig. Als Einwohner haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung und andere steuerliche Anliegen direkt einzureichen. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer zur Verfügung. Es ist wichtig zu beachten, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um dies zu klären, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Darüber hinaus bearbeitet das Finanzamt Koblenz auch Steuerbescheide und nimmt Belege entgegen, sodass die Bürger von Utzenhain stets gut informiert sind und alle steuerlichen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen können.

Utzenhain im Überblick

Einwohner 3.417 1.689 männlich
1.728 weiblich
Fläche 14,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 287

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Steuer, die Napoleon schlug"

Die erste moderne Einkommensteuer der Welt führte der britische Premier William Pitt der Jüngere 1799 ein – ausdrücklich, um den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren. Sie galt als „Königin der Steuern" und wurde 1816, ein Jahr nach Waterloo, zunächst wieder abgeschafft.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich)

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56291

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Utzenhain

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank