Finanzamt Utzerath

Utzerath im Kreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz, liegt im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Wittlich. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert einreichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären. Es ist wichtig, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen im Blick zu behalten, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Zudem erhalten Sie im Finanzamt Informationen zu Steuerbescheiden und den notwendigen Belegen. Wenn Sie planen, in eine andere Gemeinde umzuziehen, denken Sie daran, dass möglicherweise ein neues Finanzamt für Sie zuständig ist. Über unseren Finanzamt-Finder können Sie schnell herausfinden, welches Finanzamt für Utzerath zuständig ist.

Utzerath im Überblick

Einwohner 449 234 männlich
215 weiblich
Fläche 5,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54552

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Utzerath

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 395%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank