Finanzamt Vechelde

Vechelde, eine Gemeinde im Kreis Peine in Niedersachsen, ist dem Finanzamt Braunschweig-Helmstedt zugeordnet. Wenn Sie in Vechelde wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, ist das Finanzamt Braunschweig-Helmstedt der richtige Ansprechpartner. Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Steuerunterlagen und können alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer klären. Achten Sie auf die Einhaltung von Fristen und halten Sie Ihre Steuerbescheide und Belege bereit, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Falls Sie in eine andere Gemeinde ziehen, kann dies die Zuständigkeit Ihres Finanzamts beeinflussen. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Finder, um Informationen über das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt zu erhalten.

Vechelde im Überblick

Einwohner 18.138 8.918 männlich
9.220 weiblich
Fläche 76,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 45

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Braunschweig-Helmstedt

Adresse

Altewiekring 20
38102 Braunschweig

Postfach 3229 , 38022 Braunschweig

Kontakt

Telefon 0531 705-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2313

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

NORDDEUTSCHE LANDESBANK GIROZENTRALE

Kontoinhaber: Finanzamt Braunschweig-Helmstedt

IBAN: DE98250500000002498020

BIC: NOLADE2HXXX

Zuständig für Postleitzahlen

38159

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Vechelde

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Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank