Finanzamt Vellberg

Die Stadt Vellberg im Kreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Schwäbisch Hall zugeordnet. Für die Einwohner von Vellberg besteht die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung hier einzureichen und sich in steuerlichen Angelegenheiten beraten zu lassen. Besonders relevant sind auch die Fristen, die Sie beachten sollten, um rechtzeitig Ihre Steuererklärung abzugeben. Im Finanzamt können Sie Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer erhalten. Bei Bedarf stehen Ihnen auch die benötigten Steuerbescheide und Belege zur Verfügung. Um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass Sie ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen.

Vellberg im Überblick

Einwohner 927 438 männlich
489 weiblich
Fläche 5,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Im Schnitt gibt es 1.240 Euro zurück

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Schnitt Geld zurück: Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Erstattung bei 1.240 Euro. Von 15,2 Mio. veranlagten Steuerpflichtigen erhielten 13,2 Mio. eine Rückzahlung – sich erklären lohnt sich also fast immer.

Quelle: Destatis

Schwäbisch Hall

Adresse

Bahnhofstr. 25
74523 Schwäbisch Hall

Postfach 100260 , 74502 Schwäbisch Hall

Kontakt

Telefon 0791 752-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0791 752-3900

Finanzamtsnummer

2884

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE SCHWAEBISCH HALL-CRAILSHEIM

IBAN: DE22622500300005070011

BIC: SOLADES1SHA

Zuständig für Postleitzahlen

74541

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Vellberg

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Vellberg

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Vellberg

Wie erreiche ich das Finanzamt Vellberg?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Bahnhofstr. 25, 74523 Schwäbisch Hall, telefonisch unter 0791 752-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Vellberg zuständig?

Das Amt ist für Vellberg mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Vellberg online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Vellberg abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bühlerzell Gaildorf Rosengarten Braunsbach Ilshofen Wolpertshausen Schwäbisch Hall Bühlertann Obersontheim Sulzbach-Laufen Untermünkheim Michelbach an der Bilz

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank