Finanzamt Veringenstadt

Die Stadt Veringenstadt im Kreis Sigmaringen, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Sigmaringen zugeordnet. Hier können Einwohner ihre Einkommensteuererklärung entweder direkt oder über einen Steuerberater einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sind die Mitarbeiter des Finanzamts immer bereit, Auskunft zu geben. Auch wenn es um Lohnsteuer, Fristen oder Steuerbescheide geht, können Sie sich auf das Fachwissen des Finanzamts verlassen. Bevor Sie einen Umzug planen, bedenken Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort verantwortlich ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Sigmaringen unterstützt die Bürger von Veringenstadt bei allen steuerlichen Anliegen und sorgt dafür, dass Sie die erforderlichen Belege und Informationen schnell erhalten.

Veringenstadt im Überblick

Einwohner 476 243 männlich
233 weiblich
Fläche 4,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Sigmaringen

Adresse

Karlstr. 31
72488 Sigmaringen

Kontakt

Telefon 07571 101-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07571 101-300

Finanzamtsnummer

2885

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE40640000000065301501

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

72519

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Veringenstadt

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Veringenstadt

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Veringenstadt

Wie erreiche ich das Finanzamt Veringenstadt?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Karlstr. 31, 72488 Sigmaringen, telefonisch unter 07571 101-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Veringenstadt zuständig?

Das Amt ist für Veringenstadt mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Veringenstadt online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Veringenstadt abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Beuron Sauldorf Ostrach Bingen Herdwangen-Schönach Meßkirch Sigmaringendorf Pfullendorf Krauchenwies Illmensee Hettingen Wald

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank