Finanzamt Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota

In Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota, Stadt, die im Kreis Oberspreewald-Lausitz im Bundesland Brandenburg liegt, ist das Finanzamt Calau die verantwortliche Behörde für steuerliche Anliegen. Bürger dieser Gemeinde können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung erhalten. Darüber hinaus bietet das Finanzamt Hilfe zur Lohnsteuer und klärt über wichtige Fristen auf, die es zu beachten gilt. Bei Unklarheiten über Steuerbescheide oder benötigte Belege können Sie sich ebenfalls an das Finanzamt wenden. Beachten Sie, dass ein Umzug, insbesondere über die Gemeindegrenzen hinaus, dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unsere umfassende Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden.

Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota im Überblick

Einwohner 7.635 3.751 männlich
3.884 weiblich
Fläche 111,4 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 65

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Calau

Adresse

Springteichallee 25
03205 Calau

Postfach 11 71 , 03201 Calau

Kontakt

Telefon 03541 83-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3057

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Calau

IBAN: DE83100000000010001562

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

03223, 03226

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota

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Grundsteuer A 285%
Grundsteuer B 394%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota

Wie erreiche ich das Finanzamt Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Springteichallee 25, 03205 Calau, telefonisch unter 03541 83-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota zuständig?

Das Amt ist für Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank