Finanzamt Vollmersbach

In der Gemeinde Vollmersbach, die zum Kreis Birkenfeld in Rheinland-Pfalz gehört, sind die steuerlichen Belange der Bürger dem Finanzamt Idar-Oberstein zugeordnet. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen sowie Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung erhalten. Das Finanzamt unterstützt Sie auch bei Themen wie Lohnsteuer und der Auslegung von Steuerbescheiden. Es ist wichtig, die entsprechenden Fristen einzuhalten, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Das Finanzamt Idar-Oberstein steht den Einwohnern von Vollmersbach als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Vollmersbach im Überblick

Einwohner 155.756 74.597 männlich
81.159 weiblich
Fläche 108,8 km²
Gemeindetyp Stadtkreis
Bundestagswahlkreis 274

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Idar-Oberstein

Adresse

Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein

Postfach 12 22 40 , 55714 Idar-Oberstein

Kontakt

Telefon 06781/680
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06781/6818333

Finanzamtsnummer

2709

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55758

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Vollmersbach

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Grundsteuer A 435%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Vollmersbach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Vollmersbach

Wann hat das Finanzamt Vollmersbach geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Vollmersbach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Hauptstraße 199, 55743 Idar-Oberstein, telefonisch unter 06781/680 oder per E-Mail an Poststelle@fa-io.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Vollmersbach zuständig?

Das Amt ist für Vollmersbach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Vollmersbach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Vollmersbach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Weiden Hattgenstein Gollenberg Eckersweiler Hahnweiler Sonnenberg-Winnenberg Heimbach Hellertshausen Hausen Ruschberg Rimsberg Horbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank