Finanzamt Wald (Sigmaringen)

Die Gemeinde Wald im Kreis Sigmaringen, Baden-Württemberg, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Sigmaringen. Wenn Sie in Wald wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist dieses Finanzamt Ihr richtiger Ansprechpartner. Darüber hinaus können Sie hier Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie Informationen zur Lohnsteuer erhalten. Auch die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung und die Versandtermine Ihrer Steuerbescheide werden hier erläutert. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen könnte bewirken, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um den Überblick zu behalten, steht Ihnen unser Finanzamt-Finder zur Verfügung, mit dem Sie schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt finden können. Das Finanzamt Sigmaringen hilft Ihnen, alle erforderlichen Belege zu sammeln und Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient zu regeln.

Wald im Überblick

Einwohner 516 265 männlich
251 weiblich
Fläche 7,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Sigmaringen

Adresse

Karlstr. 31
72488 Sigmaringen

Kontakt

Telefon 07571 101-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07571 101-300

Finanzamtsnummer

2885

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE40640000000065301501

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

88639

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Wald

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Wald

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Wald

Wie erreiche ich das Finanzamt Wald?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Karlstr. 31, 72488 Sigmaringen, telefonisch unter 07571 101-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Wald zuständig?

Das Amt ist für Wald mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Wald online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Wald abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Beuron Sauldorf Ostrach Bingen Herdwangen-Schönach Meßkirch Sigmaringendorf Pfullendorf Krauchenwies Illmensee Hettingen Veringenstadt

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank