Finanzamt Waldachtal

In der Gemeinde Waldachtal, die im Kreis Freudenstadt in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Freudenstadt für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Bürger von Waldachtal können dort ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Zudem gibt es zahlreiche Informationen zur Lohnsteuer und zu wichtigen Fristen, die Sie unbedingt beachten sollten. Auch im Hinblick auf Steuerbescheide und die Aufbewahrung von Belegen können Sie sich an das Finanzamt wenden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um sicherzustellen, dass Sie beim richtigen Finanzamt Ihre Anliegen klären, können Sie unseren Finanzamt-Finder verwenden, der Ihnen schnell die entsprechenden Kontakte zeigt.

Waldachtal im Überblick

Einwohner 797 412 männlich
385 weiblich
Fläche 6,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Überraschend absetzbar – manchmal

Je nach Einzelfall haben Finanzgerichte schon ungewöhnliche Posten anerkannt: etwa Kosten für den CO2-Ausgleich einer Dienstreise oder Gesundheitsausgaben wie eine Magenverkleinerung. Aber Vorsicht: Vieles hängt am konkreten Fall – und für jeden anerkannten Kuriosfall gibt es mindestens einen abgelehnten.

Quelle: Springer Professional – 10 kuriose Geschichten aus dem Steuerrecht

Freudenstadt

Adresse

Musbacher Str. 33
72250 Freudenstadt

Kontakt

Telefon 07441/560
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07441/561011

Finanzamtsnummer

2842

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE FREUDENSTADT

IBAN: DE59642510600000019565

BIC: SOLADES1FDS

Zuständig für Postleitzahlen

72176, 72178

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Waldachtal

?
Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Waldachtal

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Waldachtal

Wie erreiche ich das Finanzamt Waldachtal?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Musbacher Str. 33, 72250 Freudenstadt, telefonisch unter 07441/560. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Waldachtal zuständig?

Das Amt ist für Waldachtal mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Waldachtal online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Waldachtal abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Schopfloch Horb am Neckar Grömbach Glatten Bad Rippoldsau-Schapbach Eutingen im Gäu Pfalzgrafenweiler Freudenstadt Alpirsbach Loßburg Dornstetten Empfingen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank