Finanzamt Walzbachtal

Walzbachtal ist eine Gemeinde im Kreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, die dem Finanzamt Karlsruhe-Durlach zugeordnet ist. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung auf die Expertise des Finanzamts zurückzugreifen. Bei Anliegen rund um Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheide sind die Mitarbeiter des Finanzamts Karlsruhe-Durlach gerne behilflich. Informieren Sie sich über wichtige Fristen zur Abgabe Ihrer Steuerunterlagen, um eventuelle Versäumnisse zu vermeiden. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Walzbachtal zuständige Finanzamt zu ermitteln. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus unter Umständen einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Vertrauen Sie auf die kompetente Unterstützung des Finanzamts Karlsruhe-Durlach für Ihre steuerlichen Belange.

Walzbachtal im Überblick

Einwohner 676 331 männlich
345 weiblich
Fläche 4,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Karlsruhe-Durlach

Adresse

Prinzessenstr. 2
76227 Karlsruhe

Postfach 410326 , 76203 Karlsruhe

Kontakt

Telefon 0721/9940
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0721/9941235

Finanzamtsnummer

2834

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE91600501017495509779

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

75039, 75040, 75045

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Walzbachtal

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Walzbachtal

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Walzbachtal

Wie erreiche ich das Finanzamt Walzbachtal?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Prinzessenstr. 2, 76227 Karlsruhe, telefonisch unter 0721/9940. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Walzbachtal zuständig?

Das Amt ist für Walzbachtal mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Walzbachtal online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Walzbachtal abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Pfinztal Stutensee Eggenstein-Leopoldshafen Linkenheim-Hochstetten Karlsruhe Weingarten (Baden)

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank