Finanzamt Wardow

Wardow, gelegen im Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, ist dem Finanzamt Güstrow zugeordnet. Als Einwohner von Wardow können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Das Team dort steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung jederzeit zur Verfügung. Es ist wichtig, die geltenden Fristen im Auge zu behalten, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zu vermeiden. Das Finanzamt Güstrow berät Sie zudem zu Themen wie Lohnsteuer, Steuerbescheiden und den dafür benötigten Belegen. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um dies herauszufinden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen.

Wardow im Überblick

Einwohner 1.348 701 männlich
647 weiblich
Fläche 69,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 17

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Eine Steuer nur im Rotlichtmilieu: das „Düsseldorfer Verfahren"

Beim „Düsseldorfer Verfahren" zieht der Bordellbetreiber von selbstständigen Sexarbeiterinnen pro Anwesenheitstag eine pauschale Steuervorauszahlung (regional meist 20–30 Euro) ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Diese Praxis gibt es seit 1966, ausschließlich in Deutschland – und bis heute ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Quelle: Wikipedia – Düsseldorfer Verfahren

Güstrow

Adresse

Klosterhof 1
18273 Güstrow

Kontakt

Telefon 0385 588-53000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0385 588-53500

Finanzamtsnummer

4086

Öffnungszeiten

Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA):

Mo. 09.00 – 12.00 Uhr
Di. 09.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Telefonsprechzeiten: Mo: 09:00-12:00 Di: 09:00-12:00, 14:00-17:00 Do: 09:00-12:00 Fr: 09:00-12:00

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Güstrow

IBAN: DE50130000000013001501

BIC: MARKDEF1130

Zuständig für Postleitzahlen

18299

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Wardow

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Grundsteuer A 248%
Grundsteuer B 354%
Gewerbesteuer 339%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Wardow

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Mecklenburg-Vorpommern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Wardow

Wann hat das Finanzamt Wardow geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 9:00–12:00 Uhr; Di 9:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Wardow?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Klosterhof 1, 18273 Güstrow, telefonisch unter 0385 588-53000 oder per E-Mail an poststelle@finanzamt-guestrow.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Wardow zuständig?

Das Amt ist für Wardow mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Wardow online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Wardow abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Güstrow Teterow Bützow Laage Sternberg Lalendorf Krakow am See Warin Gnoien Brüel Bernitt Gülzow-Prüzen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank