Finanzamt Weidenstetten

Weidenstetten ist eine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis, die in Baden-Württemberg gelegen ist. Für die Einwohner von Weidenstetten ist das Finanzamt Ulm zuständig. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Beratung zur steuerlichen Veranlagung benötigen, sind Sie beim Finanzamt Ulm an der richtigen Adresse. Hier erhalten Sie auch Informationen zu Themen wie Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden. Besonders bei der Aufbewahrung von Belegen und bei der Klärung von steuerlichen Fragen hilft Ihnen das Fachpersonal des Finanzamts gerne weiter. Nutzen Sie auch unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Achten Sie darauf, rechtzeitig alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu regeln.

Weidenstetten im Überblick

Einwohner 8.104 4.060 männlich
4.044 weiblich
Fläche 10,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 204

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Ulm

Adresse

Wagnerstr. 2
89077 Ulm

Postfach 1860 , 89008 Ulm

Kontakt

Telefon 0731/1030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0731/103800

Finanzamtsnummer

2888

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE13630000000063001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89197

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Weidenstetten

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Weidenstetten

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Weidenstetten

Wie erreiche ich das Finanzamt Weidenstetten?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wagnerstr. 2, 89077 Ulm, telefonisch unter 0731/1030. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Weidenstetten zuständig?

Das Amt ist für Weidenstetten mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Weidenstetten online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Weidenstetten abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Setzingen Nerenstetten Neenstetten Öllingen Dornstadt Nellingen Rammingen Blaustein Langenau Lonsee Illerrieden Holzkirch

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank