Finanzamt Weilrod

In der Gemeinde Weilrod, die zum Hochtaunuskreis in Hessen gehört, ist das Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe für die steuerlichen Anliegen der Einwohner zuständig. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen, egal ob online oder persönlich. Das Finanzamt bietet Ihnen Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zu Themen rund um die Lohnsteuer. Unbedingt sollten Sie im Blick haben, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Für einen schnellen Überblick über die Zuständigkeiten können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Zudem sollten Sie darauf achten, die entsprechenden Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärungen und Belege einzuhalten, um keine Nachteile zu erfahren.

Weilrod im Überblick

Einwohner 6.856 3.485 männlich
3.371 weiblich
Fläche 71,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 175

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Bad Homburg vor der Höhe

Adresse

Kaiser-Friedrich-Promenade 8-10
61348 Bad Homburg v. d. Höhe

Postfach 1445 , 61284 Bad Homburg

Kontakt

Telefon 069 2545-2545
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2603

Hinweis

Telefonische Servicezeiten in den Finanzämtern werden ausgeweitet und Finanzservicestellen für individuelle Termine geöffnet.

Ab 01.09.2020 sind unsere hessischen Finanzämter durchgängig montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar. Ein Termin vor Ort ist dennoch notwendig? Kein Problem! Ab 01.09. kann dieser telefonisch vereinbart werden. Mehr dazu finden Sie unter » www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Nidda

IBAN: DE58500000000050601501

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

61274, 61276

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Weilrod

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Weilrod

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Hessen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Weilrod

Wie erreiche ich das Finanzamt Weilrod?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Kaiser-Friedrich-Promenade 8-10, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, telefonisch unter 069 2545-2545. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Weilrod zuständig?

Das Amt ist für Weilrod mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Weilrod online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Weilrod abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Hessen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank