Finanzamt Weingarten (Baden)

In Weingarten (Baden), einer Gemeinde im Kreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Karlsruhe-Durlach zuständig. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts Karlsruhe-Durlach mit Rat und Tat zur Seite. Die Einhaltung von Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung ist von großer Bedeutung, um ungünstige Steuerbescheide zu vermeiden. Nutzen Sie auch unsere Finanzamt-Suchfunktion, um sicherzustellen, dass Sie die korrekte Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Angelegenheiten finden. Falls Sie innerhalb des Landes umziehen, könnte ein anderer Wohnort dazu führen, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Das Finanzamt Karlsruhe-Durlach unterstützt Sie umfassend bei allen Fragen rund um Ihre Steuern.

Weingarten (Baden) im Überblick

Einwohner 59 28 männlich
31 weiblich
Fläche 1,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Karlsruhe-Durlach

Adresse

Prinzessenstr. 2
76227 Karlsruhe

Postfach 410326 , 76203 Karlsruhe

Kontakt

Telefon 0721/9940
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0721/9941235

Finanzamtsnummer

2834

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE91600501017495509779

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

76352, 76353, 76356

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Weingarten (Baden)

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Weingarten (Baden)

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Weingarten (Baden)

Wie erreiche ich das Finanzamt Weingarten (Baden)?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Prinzessenstr. 2, 76227 Karlsruhe, telefonisch unter 0721/9940. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Weingarten (Baden) zuständig?

Das Amt ist für Weingarten (Baden) mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Weingarten (Baden) online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Weingarten (Baden) abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Pfinztal Stutensee Walzbachtal Eggenstein-Leopoldshafen Linkenheim-Hochstetten Karlsruhe

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank