Finanzamt Weissach im Tal

Die Gemeinde Weissach im Tal, gelegen im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Backnang. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, sind Sie hier genau richtig. Das Finanzamt Backnang bietet umfassende Unterstützung bei Fragen zu Lohnsteuer, steuerlicher Veranlagung und zur Einhaltung von Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen. Zudem können Sie sich bei Fragen zu Steuerbescheiden oder benötigten Belegen direkt an das Finanzamt wenden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde könnte auch den Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben, daher sollten Sie dies im Hinterkopf behalten. Nutzen Sie außerdem unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden und Ihre steuerlichen Angelegenheiten in geordnete Bahnen zu lenken.

Weissach im Tal im Überblick

Einwohner 306 165 männlich
141 weiblich
Fläche 5,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Eine Steuer nur im Rotlichtmilieu: das „Düsseldorfer Verfahren"

Beim „Düsseldorfer Verfahren" zieht der Bordellbetreiber von selbstständigen Sexarbeiterinnen pro Anwesenheitstag eine pauschale Steuervorauszahlung (regional meist 20–30 Euro) ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Diese Praxis gibt es seit 1966, ausschließlich in Deutschland – und bis heute ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Quelle: Wikipedia – Düsseldorfer Verfahren

Backnang

Adresse

Spinnerei 48
71522 Backnang

Postfach 1260 , 71502 Backnang

Kontakt

Telefon 07191 12-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07191 12-221

Finanzamtsnummer

2851

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE07600000000060201501

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71550, 71551, 71554

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Weissach im Tal

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Weissach im Tal

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Weissach im Tal

Wie erreiche ich das Finanzamt Weissach im Tal?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Spinnerei 48, 71522 Backnang, telefonisch unter 07191 12-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Weissach im Tal zuständig?

Das Amt ist für Weissach im Tal mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Weissach im Tal online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Weissach im Tal abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Burgstetten Auenwald Aspach Murrhardt Sulzbach an der Murr Kirchberg an der Murr Allmersbach im Tal Großerlach Althütte Oppenweiler Backnang Spiegelberg

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank