Finanzamt Wernberg-Köblitz

Die Gemeinde Wernberg-Köblitz im Kreis Schwandorf, Freistaat Bayern, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Schwandorf mit der Außenstelle Neunburg vorm Wald. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten kompetente Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt informiert auch über Lohnsteuerfragen und die damit verbundenen Fristen, sodass Sie stets gut informiert sind. Zudem stehen die Mitarbeiter des Finanzamts zur Verfügung, um bei der Einsichtnahme in Steuerbescheide und der Bereitstellung von Belegen hilfreich zur Seite zu stehen. Sollte ein Umzug in eine andere Gemeinde anstehen, beachten Sie, dass sich dadurch möglicherweise auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern kann. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie am besten unseren Finanzamt-Finder.

Wernberg-Köblitz im Überblick

Einwohner 5.494 2.756 männlich
2.738 weiblich
Fläche 66,1 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 233

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Fast eine Billion Euro Steuern in einem Jahr

2024 nahm der deutsche Staat rund 947,7 Milliarden Euro an Steuern ein – ein Plus von 32 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 weist die amtliche Statistik bereits rund 990 Milliarden Euro aus, die Schwelle zur Steuer-Billion rückt näher.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen

Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W.

Adresse

Friedrich-Ebert-Str. 59
92421 Schwandorf

Kontakt

Telefon 09431 382-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09431 382-111

Finanzamtsnummer

9248

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE35700500000004360607

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

92527, 92528, 92529, 92533

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Wernberg-Köblitz

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Wernberg-Köblitz

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Wernberg-Köblitz

Wann hat das Finanzamt Wernberg-Köblitz geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:00 Uhr; Di 7:30–12:00 Uhr; Mi 7:30–12:00 Uhr; Do 7:30–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Wernberg-Köblitz?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Friedrich-Ebert-Str. 59, 92421 Schwandorf, telefonisch unter 09431 382-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Wernberg-Köblitz zuständig?

Das Amt ist für Wernberg-Köblitz mit 4 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Wernberg-Köblitz online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Wernberg-Köblitz abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Schwandorf Burglengenfeld Maxhütte-Haidhof Nittenau Neunburg vorm Wald Teublitz Nabburg Schwarzenfeld Wackersdorf Pfreimd Oberviechtach Bodenwöhr

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank