Finanzamt Wertach

In der Gemeinde Wertach, M im Kreis Oberallgäu, Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Kempten-Immenstadt für steuerliche Belange zuständig. Die Bürger von Wertach können dort ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Hilfe bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt informiert auch über Lohnsteuer, notwendige Fristen und die korrekte Einreichung von Belegen. Es ist wichtig, die Fristen zu beachten, um möglichen Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass Sie ein anderes Finanzamt aufsuchen müssen. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist.

Wertach im Überblick

Einwohner 2.749 1.364 männlich
1.385 weiblich
Fläche 45,7 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 256

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Kempten-Immenstadt

Adresse

Rothenfelsstr. 18
87509 Immenstadt

Kontakt

Telefon 08323 801-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08323 801-2235

Finanzamtsnummer

9123

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 12.45 Uhr
Di. 07.30 – 12.45 Uhr
Mi. 07.30 – 12.45 Uhr
Do. 07.30 – 12.45 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE44720000000073401500

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

87497

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Wertach

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Wertach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Wertach

Wann hat das Finanzamt Wertach geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:45 Uhr; Di 7:30–12:45 Uhr; Mi 7:30–12:45 Uhr; Do 7:30–12:45 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Wertach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Rothenfelsstr. 18, 87509 Immenstadt, telefonisch unter 08323 801-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Wertach zuständig?

Das Amt ist für Wertach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Wertach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Wertach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Sonthofen Immenstadt i.Allgäu Oberstdorf Oberstaufen Blaichach Bad Hindelang Rettenberg Fischen i.Allgäu Burgberg i.Allgäu Ofterschwang Missen-Wilhams Bolsterlang

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank