Finanzamt Wiesbaden

Wiesbaden, die Landeshauptstadt im Kreis Wiesbaden, Hessen, ist nicht nur für ihre heißen Quellen bekannt, sondern hat auch das Finanzamt Wiesbaden als verantwortliche Behörde für steuerliche Belange. Wenn Sie in Wiesbaden wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt online oder schriftlich erledigen. Das Finanzamt hilft Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerangelegenheiten. Achten Sie dabei auf die rechtzeitigen Fristen, um mögliche Verspätungen und zusätzliche Gebühren zu vermeiden. Auch Steuerbescheide sowie die Einreichung und Aufbewahrung von Belegen sind zentrale Themen, zu denen Sie hier Unterstützung finden. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle für Ihre Anliegen haben. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird.

Wiesbaden im Überblick

Einwohner 288.850 139.893 männlich
148.957 weiblich
Fläche 203,9 km²
Gemeindetyp Kreisfreie Stadt
Bundestagswahlkreis 178

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Wiesbaden

Adresse

Abraham-Lincoln-Park 3
65189 Wiesbaden

Postfach 2469 , 65014 Wiesbaden

Kontakt

Telefon 069 2545-2545
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2640

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Weitere Informationen unter finanzamt.hessen.de
Zum 01.10.2022 fusionierten die bisherigen Finanzämter Wiesbaden I (BuFa-Nr. 2640) und Wiesbaden II (BuFa-Nr. 2643) zum neuen Finanzamt Wiesbaden (federführende BuFa-Nr. 2640). In diesem Zuge wurden alle Aufgaben auf das Finanzamt Wiesbaden (BuFa-Nr. 2640) übertragen.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Limburg-Weilburg

IBAN: DE70500000000051001507

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

55240, 55241, 55242, 55246, 55247, 55248, 55252, 65001, 65002, 65003, 65004, 65005, 65006, 65007, 65008, 65009, 65010, 65011, 65012, 65013, 65014, 65015, 65016, 65017, 65018, 65019, 65020, 65021, 65022, 65023, 65024, 65025, 65026, 65027, 65028, 65029, 65030, 65031, 65032, 65033, 65034, 65035, 65036, 65037, 65038, 65039, 65040, 65041, 65042, 65043, 65044, 65045, 65046, 65047, 65048, 65049, 65050, 65051, 65052, 65079, 65080, 65081, 65082, 65083, 65084, 65085, 65089, 65090, 65091, 65100, 65102, 65103, 65140, 65141, 65142, 65143, 65144, 65145, 65146, 65147, 65148, 65149, 65150, 65151, 65152, 65153, 65154, 65164, 65165, 65166, 65169, 65170, 65171, 65172, 65173, 65174, 65175, 65176, 65177, 65178, 65179, 65180, 65181, 65182, 65183, 65185, 65187, 65189, 65191, 65193, 65195, 65197, 65199, 65201, 65203, 65205, 65207, 65208, 65209, 65212, 65214, 65215, 65216, 65218

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Wiesbaden

?
Grundsteuer A 275%
Grundsteuer B 492%
Gewerbesteuer 460%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Wiesbaden

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Hessen sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Wiesbaden

Wie erreiche ich das Finanzamt Wiesbaden?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Abraham-Lincoln-Park 3, 65189 Wiesbaden, telefonisch unter 069 2545-2545. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Wiesbaden zuständig?

Das Amt ist für Wiesbaden mit 124 Postleitzahlen zuständig.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Wiesbaden online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Wiesbaden abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Hessen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank