Finanzamt Wiesenburg/Mark

Wiesenburg/Mark, eine Gemeinde im Kreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Brandenburg. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten Hilfestellung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Die Einhaltung von Fristen bezüglich der Einreichung von Steuererklärungen und Belegen ist entscheidend, damit keine Nachteile entstehen. Bei der Lohnsteuer stehen die Fachkräfte des Finanzamts Ihnen ebenfalls beratend zur Seite. Wenn Sie über einen Umzug nachdenken, beachten Sie, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern kann, wenn Sie die Gemeindegrenzen überschreiten. Um sicherzustellen, dass Sie die korrekten Informationen haben, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt für Wiesenburg/Mark zu ermitteln.

Wiesenburg/Mark im Überblick

Einwohner 4.182 2.142 männlich
2.040 weiblich
Fläche 220,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 60

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Brandenburg

Adresse

Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Telefon 03381 397-100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3048

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Brandenburg

IBAN: DE18100000000016001503

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

14827

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Wiesenburg/Mark

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Grundsteuer A 620%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Wiesenburg/Mark

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Wiesenburg/Mark

Wie erreiche ich das Finanzamt Wiesenburg/Mark?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Magdeburger Straße 46, 14770 Brandenburg an der Havel, telefonisch unter 03381 397-100. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Wiesenburg/Mark zuständig?

Das Amt ist für Wiesenburg/Mark mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Wiesenburg/Mark online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Wiesenburg/Mark abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Brandenburg an der Havel Werder (Havel) Beelitz Michendorf Kloster Lehnin Bad Belzig Schwielowsee Groß Kreutz (Havel) Treuenbrietzen Seddiner See Brück Havelsee

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank