Finanzamt Winnenden

Die Stadt Winnenden im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg ist dem Finanzamt Waiblingen zugeordnet. Für die Bürger von Winnenden gibt es zahlreiche Möglichkeiten, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich zu steuerlichen Fragen beraten zu lassen. Das Finanzamt Waiblingen bietet Unterstützung in allen Angelegenheiten, die die steuerliche Veranlagung, Lohnsteuer sowie die Einhaltung von Fristen betreffen. Bei Fragen zu Steuerbescheiden oder den benötigten Belegen steht Ihnen das Team des Finanzamts hilfreich zur Seite. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Umzug innerhalb von Baden-Württemberg oder sogar über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle haben, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen hilft, das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort schnell zu ermitteln.

Winnenden im Überblick

Einwohner 115 59 männlich
56 weiblich
Fläche 3,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Waiblingen

Adresse

Fronackerstr. 77
71332 Waiblingen

Kontakt

Telefon 07151/9550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07151/955200

Finanzamtsnummer

2890

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE34600000000060201500

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71349, 71350, 71351, 71352, 71353, 71354, 71361, 71362, 71364

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Winnenden

?
Grundsteuer A 410%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Winnenden

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Winnenden

Wie erreiche ich das Finanzamt Winnenden?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Fronackerstr. 77, 71332 Waiblingen, telefonisch unter 07151/9550. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Winnenden zuständig?

Das Amt ist für Winnenden mit 9 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Winnenden online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Winnenden abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Fellbach Leutenbach Berglen Korb Waiblingen Weinstadt Kernen im Remstal Schwaikheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank