Finanzamt Wölpinghausen

Die Gemeinde Wölpinghausen, im Kreis Schaumburg, Niedersachsen, ist dem Finanzamt Stadthagen zugeordnet. Die Bewohner Wölpinghausens können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim zuständigen Finanzamt einreichen. Bei jeglichen Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen Ihnen die Experten des Finanzamts zur Verfügung. Achten Sie darauf, alle Belege fristgerecht einzureichen, um korrekte Steuerbescheide zu erhalten. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt die Zuständigkeit übernimmt. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Wölpinghausen sorgt damit dafür, dass die Einwohner stets gut informiert sind und Unterstützung in allen steuerlichen Angelegenheiten erhalten.

Wölpinghausen im Überblick

Einwohner 1.533 759 männlich
774 weiblich
Fläche 18,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 40

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Stadthagen

Adresse

Schloß
31655 Stadthagen

Kontakt

Telefon 05721 705-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2344

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE SCHAUMBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Stadthagen

IBAN: DE58255514800470140401

BIC: NOLADE21SHG

Zuständig für Postleitzahlen

31556

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Wölpinghausen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank