Die Gemeinde Wohlde im Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Eckernförde-Schleswig. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt berät Sie auch in Bezug auf Ihre Lohnsteuer und gibt Ihnen Auskunft über Fristen und erforderliche Unterlagen. Sollte ein Umzug anstehen und Sie über die Gemeindegrenzen hinaus ziehen, beachten Sie, dass möglicherweise ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Ansprechpartner finden, empfehlen wir Ihnen die Nutzung unserer Finanzamt-Suchfunktion. Bei Fragen zu Steuerbescheiden oder Belegen sind Sie beim Finanzamt Eckernförde-Schleswig in den besten Händen. Nutzen Sie die gebotenen Möglichkeiten, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient zu regeln.
Wohlde im Überblick
Einwohner513
265 männlich
248 weiblich
Fläche14,4 km²
GemeindetypGemeinde
Bundestagswahlkreis
1
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis,
Stand 31.03.2026
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Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer: Aufgabe wird in den beiden nur aus technischen Gründen vorhandenen Finanzämtern Eckernförde-Schleswig Bewertung für Grundsteuer 72 (2172) bzw. Eckernförde-Schleswig Bewertung für Grundsteuer 89 (2189) durchgeführt.
Anstelle des Hauptsitzes in Schleswig kann während der Öffnungszeiten auch die Außenstelle Eckernförde, Bergstraße 50, 24340 Eckernförde, Telefon: 04351/756-0, Fax: 04351/756-290, aufgesucht werden.