Finanzamt Wolmirsleben

Wolmirsleben ist eine weitere Gemeinde im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt, die dem Finanzamt Staßfurt unterstellt ist. Wenn Sie in Wolmirsleben leben und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt beim Finanzamt Staßfurt machen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts gerne zur Verfügung. Es ist ratsam, die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung im Blick zu behalten und alle erforderlichen Belege rechtzeitig einzureichen. Denken Sie daran, dass ein Umzug möglicherweise dazu führen kann, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt. Finden Sie mit unserem Finanzamt-Finder heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Finanzamt Staßfurt unterstützt Sie in allen steuerlichen Belangen.

Wolmirsleben im Überblick

Einwohner 1.380 677 männlich
703 weiblich
Fläche 16,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 67

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Staßfurt

Adresse

Atzendorfer Straße 20
39418 Staßfurt

Postfach 13 55 , 39404 Staßfurt

Kontakt

Telefon 03925 980-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03925 980-4600

Finanzamtsnummer

3107

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Staßfurt

IBAN: DE85810000000081001512

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

39435

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Wolmirsleben

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Grundsteuer A 460%
Grundsteuer B 402%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank