Finanzamt Wonsheim

Wonsheim, gelegen im Kreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz, wird durch das Finanzamt Bad Kreuznach betreut. Bewohner von Wonsheim haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Sollten Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Finanzamts wenden, die Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Seite stehen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt, was es wichtig macht, sich rechtzeitig darüber zu informieren. Informieren Sie sich auch über Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und die Zustellung von Steuerbescheiden. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder, der Ihnen hilft, alle steuerlichen Angelegenheiten schnell und unkompliziert zu klären.

Wonsheim im Überblick

Einwohner 4.597 2.280 männlich
2.317 weiblich
Fläche 13,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55599, 67808

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Wonsheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank