Finanzamt Woppenroth

Woppenroth gehört zum Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz, und für die steuerlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Simmern-Zell zuständig. Bewohner von Woppenroth haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, sich über die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen zu informieren, um rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen einzureichen. Des Weiteren werden die Steuerbescheide und geforderten Belege vom Finanzamt bearbeitet und bereitgestellt. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. Denken Sie daran, dass ein Umzug über Gemeindegrenzen hinweg einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen kann.

Woppenroth im Überblick

Einwohner 47.621 23.413 männlich
24.208 weiblich
Fläche 61,8 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 287

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Eine Steuer auf rülpsende Kühe

Dänemark hat eine Abgabe auf Methan-Emissionen aus der Viehhaltung beschlossen (umgerechnet rund 100 Euro pro Kuh und Jahr) – eine „Kuhfurz-Steuer" gegen den Klimawandel. Neuseeland plante Ähnliches, kassierte das Vorhaben 2024 aber nach Bauernprotesten wieder ein.

Quelle: World Economic Forum – Cow burps and climate laws

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55490

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Woppenroth

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank