Finanzamt Worms

In der Stadt Worms, die Teil der kreisfreien Stadt Worms im Bundesland Rheinland-Pfalz ist, ist das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zuständig. Die Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung hier einzureichen und erhalten kompetente Antworten auf ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer. Informationen zu Fristen sowie zu Steuerbescheiden und den dazugehörigen Belegen sind ebenfalls erhältlich. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann es sein, dass das zuständige Finanzamt wechselt. Mit unserem Finanzamt-Finder finden Sie schnell und unkompliziert heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Worms zuständig ist. So können Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets im Blick behalten und bei Bedarf rechtzeitig handeln.

Worms im Überblick

Einwohner 2.950 1.429 männlich
1.521 weiblich
Fläche 16,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 198

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67501, 67502, 67503, 67504, 67505, 67506, 67507, 67508, 67509, 67510, 67511, 67512, 67513, 67514, 67522, 67523, 67531, 67545, 67547, 67549, 67550, 67551

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Worms

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 633%
Gewerbesteuer 420%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Worms

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Worms

Wann hat das Finanzamt Worms geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Worms?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Karlsplatz 6, 67549 Worms, telefonisch unter 06241/30460 oder per E-Mail an Poststelle@fa-wo.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Worms zuständig?

Das Amt ist für Worms mit 22 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Worms online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Worms abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Dorn-Dürkheim Mölsheim Bechtheim Mettenheim Dittelsheim-Heßloch Bennhausen Köngernheim Ottersheim Bischheim Stetten Alsheim Mörsfeld

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank