Finanzamt Zell unter Aichelberg

In der Gemeinde Zell unter Aichelberg, die im Kreis Göppingen in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Göppingen zuständig. Einwohner von Zell unter Aichelberg haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen und finden dort Unterstützung in allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Lohnsteuerangelegenheiten werden ebenfalls kompetent behandelt. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu beachten. Das Finanzamt bietet zudem Informationen zu Steuerbescheiden und benötigten Belegen an. Sie können unseren Finanzamt-Finder nutzen, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus zur Folge haben kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird.

Zell unter Aichelberg im Überblick

Einwohner 225 113 männlich
112 weiblich
Fläche 5,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Göppingen

Adresse

Gartenstr. 42
73033 Göppingen

Postfach 420 , 73004 Göppingen

Kontakt

Telefon 07161/9703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07161/9703-2935

Finanzamtsnummer

2863

Öffnungszeiten

Service Center siehe Homepage :

Hinweis

Verwaltung der Wohnungsbauprämie für alle Finanzämter in Baden-Württemberg

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE05600000000061101503

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

73087, 73119

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Zell unter Aichelberg

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Zell unter Aichelberg

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Zell unter Aichelberg

Wie erreiche ich das Finanzamt Zell unter Aichelberg?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Gartenstr. 42, 73033 Göppingen, telefonisch unter 07161/9703-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Zell unter Aichelberg zuständig?

Das Amt ist für Zell unter Aichelberg mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Zell unter Aichelberg online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Zell unter Aichelberg abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Wangen Ebersbach an der Fils Ottenbach Gammelshausen Wäschenbeuren Uhingen Hattenhofen Rechberghausen Börtlingen Eschenbach Heiningen Salach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank