Finanzamt Zeuthen

In Zeuthen, einer Gemeinde im Kreis Dahme-Spreewald in Brandenburg, ist das Finanzamt Königs Wusterhausen für die Steuerangelegenheiten der Bürger zuständig. Wenn Sie in Zeuthen wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt bei Ihrem Finanzamt tun. Ansprechbar sind die Mitarbeiter auch für Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Halten Sie stets die Fristen im Blick, um Versäumnisse zu vermeiden und sorgen Sie dafür, dass alle relevanten Belege rechtzeitig eingereicht werden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderer Finanzamt zuständig wird, weshalb es wichtig ist, dies im Auge zu behalten. Über unseren Finanzamt-Finder können Sie das zuständige Finanzamt für Zeuthen schnell ermitteln und erhalten alle nötigen Informationen.

Zeuthen im Überblick

Einwohner 11.431 5.438 männlich
5.993 weiblich
Fläche 12,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 62

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Königs Wusterhausen

Adresse

Max-Werner-Straße 9
15711 Königs Wusterhausen

Kontakt

Telefon 03375 275-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3049

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Königs Wusterhausen

IBAN: DE61100000000016001505

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15738

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Zeuthen

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Grundsteuer A 250%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Zeuthen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Zeuthen

Wie erreiche ich das Finanzamt Zeuthen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Max-Werner-Straße 9, 15711 Königs Wusterhausen, telefonisch unter 03375 275-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Zeuthen zuständig?

Das Amt ist für Zeuthen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Zeuthen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Zeuthen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank