Finanzamt Zielitz

In Zielitz, einer Gemeinde im Kreis Börde in Sachsen-Anhalt, ist das Finanzamt Haldensleben zuständig. Als Einwohner dieser Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt dort einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder der Lohnsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts gerne zur Verfügung. Es ist wichtig, sich über die entsprechenden Fristen zu informieren und alle notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde den Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist und um alle steuerlichen Angelegenheiten gut zu regeln.

Zielitz im Überblick

Einwohner 1.932 979 männlich
953 weiblich
Fläche 11,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 67

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Haldensleben

Adresse

Jungfernstieg 37
39340 Haldensleben

Postfach 10 02 09 , 39332 Haldensleben

Kontakt

Telefon 03904 482-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03904 482-4600

Finanzamtsnummer

3105

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Haldensleben

IBAN: DE42810000000081001510

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

39326

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Zielitz

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 343%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank