Finanzamt Zotzenheim

In Zotzenheim, einer Gemeinde im Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Bad Kreuznach zuständig. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei steuerlichen Fragen direkt an die Mitarbeiter des Finanzamts wenden. Es ist ratsam, sich über die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen und die damit verbundenen Belege im Voraus zu informieren. Ein Umzug in eine andere Gemeinde könnte einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben. Um sicherzustellen, dass Sie das richtige Finanzamt erreichen, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion, die Ihnen hilft, die passende Anlaufstelle zu finden.

Zotzenheim im Überblick

Einwohner 216 111 männlich
105 weiblich
Fläche 1,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55576

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Zotzenheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank