Finanzamt Züsch

Die Gemeinde Züsch liegt im Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz und wird vom Finanzamt Trier betreut. Wenn Sie in Züsch wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Das Finanzamt Trier bietet Ihnen umfassende Informationen zu Ihrer steuerlichen Veranlagung, beantwortet Fragen zur Lohnsteuer und informiert über Fristen sowie Steuerbescheide. Um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann jedoch dazu führen, dass Sie künftig bei einem anderen Finanzamt tätig werden müssen. Die Mitarbeiter des Finanzamts Trier stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient zu regeln.

Züsch im Überblick

Einwohner 2.595 1.254 männlich
1.341 weiblich
Fläche 17,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 198

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Trier

Adresse

Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier

Postfach 1760 , 54207 Trier

Kontakt

Telefon 0651/93600
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0651/936034900

Finanzamtsnummer

2742

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 07.30 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54422

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Züsch

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 545%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank