Finanzamt Zurow

In der Gemeinde Zurow im Kreis Nordwestmecklenburg, Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, können sich Bürger auf das Finanzamt Wismar verlassen, wenn es um steuerliche Angelegenheiten geht. Egal, ob Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen oder Fragen zur Lohnsteuer haben, das Finanzamt Wismar steht Ihnen zur Seite. Hier erhalten Sie Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung und bei der Einreichung von Belegen oder der Klärung von Fristen und Steuerbescheiden. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge haben kann. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert das für Zurow zuständige Finanzamt zu finden und alle notwendigen Informationen zu erhalten.

Zurow im Überblick

Einwohner 1.291 673 männlich
618 weiblich
Fläche 40,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 13

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Wismar

Adresse

Philosophenweg 1
23970 Wismar

Kontakt

Telefon 0385 588-50000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0385 588-50300

Finanzamtsnummer

4080

Öffnungszeiten

Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA):

Mo. 09.00 – 12.00 Uhr
Di. 09.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09.00 – 12.00 Uhr
Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Telefonsprechzeiten: Mo: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Di: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Do: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Fr: 09:00-12:00

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Wismar

IBAN: DE80130000000014001516

BIC: MARKDEF1130

Zuständig für Postleitzahlen

23992

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Zurow

?
Grundsteuer A 250%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank