Finanzamt Zusamaltheim

Zusamaltheim, als Teil des Kreises Dillingen a.d.Donau im Freistaat Bayern, hat das Finanzamt Dillingen als Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen. Wenn Sie in Zusamaltheim leben und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, steht Ihnen das Finanzamt hilfreich zur Seite. Es beantwortet Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer und unterstützt Sie bei der Einhaltung der Fristen. Bei einem Umzug können Sie unter Umständen an ein anderes Finanzamt gebunden sein. Nutzen Sie daher unsere Finanzamt-Suchfunktion, um herauszufinden, welches Finanzamt in Ihrem Fall zuständig ist. Das Finanzamt Dillingen hilft Ihnen auch bei Steuerbescheiden und dem Sammeln der nötigen Belege.

Zusamaltheim im Überblick

Einwohner 1.294 652 männlich
642 weiblich
Fläche 17,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 253

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Dillingen

Adresse

Schloßstr. 3
89407 Dillingen

Kontakt

Telefon 09071 507-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09071 507-300

Finanzamtsnummer

9109

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.30 Uhr
Di. 08.00 – 12.30 Uhr
Mi. 08.00 – 12.30 Uhr
Do. 08.00 – 12.30 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

86637

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Zusamaltheim

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank