Finanzamt Zweibrücken

Die Stadt Zweibrücken zählt zur kreisfreien Stadt Zweibrücken im Bundesland Rheinland-Pfalz, wo das Finanzamt Pirmasens für steuerliche Belange verantwortlich ist. Wenn Sie in Zweibrücken wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt an das Finanzamt einreichen und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Fristen und Lohnsteuer Unterstützung erhalten. Darüber hinaus gibt das Finanzamt Auskunft zu Steuerbescheiden sowie zu den benötigten Belegen, die für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erforderlich sind. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Zweibrücken die richtige Anlaufstelle ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. So sind Sie stets gut informiert und können alle erforderlichen Schritte rechtzeitig unternehmen.

Zweibrücken im Überblick

Einwohner 2.652 1.250 männlich
1.402 weiblich
Fläche 2,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 198

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Pirmasens

Adresse

Kaiserstr. 2
66955 Pirmasens

Kontakt

Telefon 06331/7110
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06331/71130950

Finanzamtsnummer

2735

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

66461, 66462, 66463, 66464, 66465, 66466, 66467, 66468, 66469, 66470, 66475, 66476, 66482

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Zweibrücken

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 552%
Gewerbesteuer 420%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank