Realsteuer-Hebesätze erklärt
Auf den Gemeinde-Seiten zeigen wir Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer-Hebesätze. Hier erfahren Sie, was diese Werte bedeuten und wie sie sich auf Ihre Zahlungen auswirken.
Grundsteuer A – für land- und forstwirtschaftliche Flächen
Die Grundsteuer A (das „A" steht für Agrar) wird auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die dazu gehörenden Flächen erhoben. Betroffen sind vor allem Bauern, Forstbetriebe und Winzer. Normale Hausbesitzer oder Mieter zahlen diese Steuer in der Regel nicht.
Wie wird die Grundsteuer A berechnet?
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
- Einheitswert des Betriebs (vom Finanzamt festgestellt)
- × Steuermesszahl (bundeseinheitlich, z. B. 6 ‰)
- × Hebesatz der Gemeinde (z. B. 300 %)
Einheitswert: 50.000 € · Steuermesszahl: 6 ‰ = Steuermessbetrag 300 €
300 € × 300 % (Hebesatz) = 900 € Grundsteuer A pro Jahr
Die Hebesätze für Grundsteuer A sind meist niedriger als für Grundsteuer B, da landwirtschaftliche Betriebe wirtschaftlich oft weniger leistungsfähig sind.
Grundsteuer B – für bebaute und bebaubare Grundstücke
Die Grundsteuer B (das „B" steht für Bauland) ist die für die meisten Menschen relevante Grundsteuer. Sie betrifft alle bebauten oder bebaubaren Grundstücke – also Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Gewerbegrundstücke.
Eigentümer zahlen die Grundsteuer B direkt ans Finanzamt. Mieter zahlen sie indirekt, weil Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Nebenkostenabrechnung umlegen dürfen.
Wie wird die Grundsteuer B berechnet?
- Grundsteuerwert (seit 2025 neu: Ertragswert oder Sachwert)
- × Steuermesszahl (z. B. 0,31 ‰ für Wohngrundstücke)
- × Hebesatz der Gemeinde
Grundsteuerwert: 200.000 € · Steuermesszahl: 0,31 ‰ = Steuermessbetrag 62 €
62 € × 450 % (Hebesatz) = 279 € Grundsteuer B pro Jahr
Bei einem Hebesatz von 800 % (z. B. in Dortmund): 62 € × 800 % = 496 € pro Jahr
Bei einer 80 m²-Wohnung in einer Stadt mit Hebesatz 600 % können auf die Mieter durch die Nebenkostenumlage 10–25 € pro Monat an Grundsteuer entfallen. In Städten mit sehr hohem Hebesatz (über 900 %) kann dieser Betrag deutlich höher liegen.
Gewerbesteuer – für Unternehmen und Gewerbetreibende
Die Gewerbesteuer ist eine reine Unternehmenssteuer und betrifft Gewerbebetriebe – also GmbHs, AGs, OHGs, KGs und Einzelkaufleute. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten) zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste eigenständige Einnahmequelle der Gemeinden. Deshalb setzen viele Gemeinden ihren Hebesatz strategisch: Niedrige Hebesätze sollen Unternehmen anlocken, hohe Hebesätze helfen, den Gemeindehaushalt zu finanzieren.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
- Gewerbeertrag (= Gewinn ± gesetzliche Hinzurechnungen/Kürzungen)
- × Steuermesszahl 3,5 % (bundeseinheitlich seit 2008)
- × Hebesatz der Gemeinde (Mindesthebesatz: 200 %)
Gewerbeertrag: 300.000 € · Steuermesszahl: 3,5 % = Steuermessbetrag 10.500 €
10.500 € × 400 % (Hebesatz) = 42.000 € Gewerbesteuer pro Jahr
Bei Hebesatz 490 % (z. B. Frankfurt am Main): 10.500 € × 490 % = 51.450 € pro Jahr
Einzelunternehmer und Personengesellschafter können die gezahlte Gewerbesteuer pauschal auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von ca. 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch vollständig neutralisiert.
Hebesätze im Vergleich
Der Hebesatz ist ein Prozentwert, den jede Gemeinde selbst festlegt. Ein Hebesatz von 300 % bedeutet, dass der Steuermessbetrag mit dem Faktor 3 multipliziert wird.
| Stadt | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
|---|---|---|
| München | 535 % | 490 % |
| Berlin | 810 % | 410 % |
| Hamburg | 540 % | 470 % |
| Frankfurt am Main | 500 % | 490 % |
| Köln | 515 % | 475 % |
| Zirndorf (BY, niedrig) | 280 % | 330 % |
Hebesätze 2022. Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern.
Die genauen Hebesätze Ihrer Gemeinde finden Sie auf der jeweiligen Finanzamt-Seite.