Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein neuer Steuervorteil für Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeiten. Die Bundesregierung hat sie mit dem Aktivrentengesetz beschlossen, sie gilt ab dem 1. Januar 2026. Ziel ist es, das Arbeiten im Ruhestand attraktiver zu machen und das Erfahrungswissen älterer Beschäftigter länger in den Betrieben zu halten.
Wichtig zum Verständnis: Es handelt sich nicht um eine neue Rentenart, sondern um einen Steuerfreibetrag auf deinen Arbeitslohn. Du beziehst also weiter deine reguläre Altersrente und kannst zusätzlich steuerbegünstigt arbeiten. Der Vorteil wirkt unabhängig davon, ob du nur ein paar Stunden in der Woche oder in größerem Umfang tätig bist.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?
Bis zu 2.000 Euro pro Monat deines Arbeitslohns bleiben steuerfrei – das sind im Jahr bis zu 24.000 Euro. Verdienst du mehr, wird nur der Betrag oberhalb der 2.000 Euro normal versteuert. Verdienst du weniger, bleibt dein gesamter Lohn aus dieser Beschäftigung steuerfrei.
Der Freibetrag kommt zusätzlich zum allgemeinen Grundfreibetrag, der 2026 auf 12.348 Euro steigt. Deine Rente selbst bleibt von der Aktivrente unberührt und wird wie bisher nach den normalen Regeln besteuert. Die Aktivrente verbessert also gezielt die Situation derjenigen, die im Ruhestand noch aktiv im Job sind.
Ab wann gilt die Aktivrente?
Begünstigt ist Arbeitslohn, der für eine Beschäftigung ab dem 1. Januar 2026 gezahlt wird. Entscheidend ist, dass du die Regelaltersgrenze bereits erreicht hast und in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehst. Aktuelle Werte und Fristen können sich ändern – prüfe daher vor wichtigen Entscheidungen immer den aktuellen Stand bei den offiziellen Stellen.
Wer hat Anspruch auf die Aktivrente?
Die Steuerbefreiung richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllen:
- Du hast deine gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht (Vollendung des 67. Lebensjahres, je nach Jahrgang mit Übergangsregeln).
- Du bist nichtselbständig sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
- Es handelt sich um eine aktuelle Beschäftigung, für die laufend Arbeitslohn gezahlt wird.
Ob du in deiner Region ein passendes Finanzamt für Rückfragen findest, kannst du jederzeit über unsere Finanzamt-Suche klären.
Wer ist von der Aktivrente ausgeschlossen?
Nicht jede Einkunftsart profitiert. Ausdrücklich nicht begünstigt sind:
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft
- Beamtinnen und Beamte sowie vergleichbare Versorgungsempfänger
- Minijobs und andere bereits steuerfreie Einnahmen
Wenn du als Selbständiger im Ruhestand weiterarbeitest, bringt dir die Aktivrente also keinen direkten Steuervorteil. Maßgeblich ist immer, dass es sich um eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Anstellung handelt.
Was passiert mit der Sozialversicherung?
Auch wenn dein Lohn steuerfrei bleibt: An der Sozialversicherung ändert die Aktivrente nichts. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an, um deinen Versicherungsschutz zu sichern. Die Steuerfreiheit betrifft ausschließlich die Lohn- und Einkommensteuer, nicht die Sozialabgaben. Genau hier liegt ein häufiges Missverständnis: Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei.
Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei. Auf deinen Aktivrenten-Lohn fallen weiter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, nur die Lohn- und Einkommensteuer entfällt.
So holst du dir den Vorteil
In den meisten Fällen musst du selbst nichts tun: Dein Arbeitgeber berücksichtigt den steuerfreien Betrag bereits beim Lohnsteuerabzug und meldet ihn über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Nur wenn der Freibetrag nicht korrekt angewendet wurde, machst du ihn nachträglich in deiner Steuererklärung geltend und holst dir zu viel gezahlte Steuer über das Finanzamt zurück.
Prüfe deine Lohnsteuerbescheinigung genau. Wurde der Freibetrag nicht korrekt angewendet, holst du dir die zu viel gezahlte Steuer über deine Steuererklärung zurück.
Wie du deine Erklärung elektronisch einreichst, erklärt der offizielle Service ELSTER der Finanzverwaltung. Es lohnt sich, die Bescheinigung genau zu prüfen, bevor du sie ablegst.
Aktivrente und Werbungskosten
Hast du beruflich bedingte Kosten wie Fahrten oder Arbeitsmittel, gilt eine Besonderheit: Werbungskosten müssen anteilig zwischen dem steuerfreien und dem steuerpflichtigen Teil deines Lohns aufgeteilt werden. Nur der Anteil, der auf den steuerpflichtigen Lohn entfällt, mindert deine Steuer. Weitere Tipps und aktuelle Jahreswerte findest du in unserem Ratgeber zu aktuellen Steuerthemen.
Lohnt sich die Aktivrente für dich?
Für viele Rentnerinnen und Rentner mit einem Teilzeitjob kann die Aktivrente einen spürbaren Unterschied machen, weil der Zuverdienst bis 2.000 Euro im Monat komplett steuerfrei bleibt. Ob sich das Weiterarbeiten unterm Strich lohnt, hängt aber auch von deiner sonstigen Rente, den weiterhin fälligen Sozialabgaben und deinem persönlichen Steuersatz ab. Im Zweifel rechnet ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein deinen Einzelfall durch.
Rentnerin arbeitet 2026 in Teilzeit weiter und verdient 1.800 € brutto im Monat.
| Monatlicher Arbeitslohn | 1.800 € |
| Steuerfreibetrag Aktivrente | bis 2.000 € |
| Steuerpflichtiger Lohnanteil | 0 € |
| Steuerfrei pro Monat | 1.800 € |
vereinfacht; Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an
TippHeb dir deine Lohnabrechnungen und die Lohnsteuerbescheinigung gut auf und prüfe, ob der steuerfreie Betrag tatsächlich berücksichtigt wurde. Fehlt er, kannst du ihn über die Steuererklärung nachträglich geltend machen und bekommst zu viel gezahlte Steuer zurück.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Aktivrente?
Die Aktivrente gilt für Arbeitslohn aus einer Beschäftigung ab dem 1. Januar 2026. Voraussetzung ist, dass du die Regelaltersgrenze bereits erreicht hast.
Wie viel bleibt steuerfrei?
Bis zu 2.000 Euro deines monatlichen Arbeitslohns bleiben steuerfrei, also bis zu 24.000 Euro im Jahr. Was darüber liegt, wird normal versteuert.
Muss ich trotzdem Sozialversicherung zahlen?
Ja. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an. Die Steuerfreiheit betrifft nur die Lohn- und Einkommensteuer, nicht die Sozialabgaben.
Profitieren auch Selbständige und Beamte?
Nein. Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbe sowie Beamtinnen und Beamte und Minijobs sind von der Aktivrente ausgenommen.
Muss ich den Freibetrag in der Steuererklärung beantragen?
In der Regel berücksichtigt dein Arbeitgeber den Freibetrag automatisch beim Lohnsteuerabzug. Nur wenn das nicht geschehen ist, machst du ihn in der Steuererklärung geltend.