Was die 0,25%-Regelung bedeutet
Wenn du einen Firmenwagen auch privat nutzen darfst, musst du diesen Vorteil als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Bei einem Verbrenner sind das pauschal 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat. Bei einem reinen Elektroauto reduziert sich dieser Wert auf nur 0,25 Prozent – also ein Viertel. Das ist der größte Steuervorteil, den dir ein E-Dienstwagen aktuell bietet.
Diese Regelung ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG geregelt und gilt sowohl für Arbeitnehmer mit Firmenwagen als auch für Selbstständige, die ein Elektrofahrzeug aus dem Betriebsvermögen privat nutzen. Über die genaue Höhe deiner Steuer entscheidet am Ende dein persönlicher Steuersatz – berücksichtigt wird der geldwerte Vorteil aber in jedem Fall beim Lohn.
Die Voraussetzungen 2026 im Überblick
Damit die günstige 0,25%-Regel greift, müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen. Es muss sich um ein reines Elektroauto handeln – Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Außerdem darf der Bruttolistenpreis die Grenze von 100.000 Euro nicht überschreiten. Schließlich kommt es auf den Anschaffungszeitpunkt an.
- Vollelektrischer Antrieb (kein Hybrid)
- Bruttolistenpreis maximal 100.000 €
- Anschaffung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2030
Die 100.000-Euro-Grenze beim Bruttolistenpreis
Entscheidend ist der Bruttolistenpreis, also der inländische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Mehrwertsteuer – nicht der tatsächlich gezahlte Kaufpreis. Diese Grenze wurde von ursprünglich 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben und gilt auch 2026 weiter. Damit fallen deutlich mehr Modelle in die günstige Besteuerung.
Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung – nicht der gezahlte Kaufpreis. Liegt er über 100.000 Euro, ist die 0,25%-Regel gestrichen und es gilt nur noch 0,5 Prozent.
Liegt der Bruttolistenpreis über 100.000 Euro, ist die 0,25%-Regel gestrichen. Dann gilt für reine E-Autos immerhin noch die halbierte 0,5%-Regelung – also die Hälfte gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner.
So berechnest du den geldwerten Vorteil
Der monatliche geldwerte Vorteil setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: der reinen Privatnutzung und den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für die Privatnutzung rechnest du 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Für den Arbeitsweg kommen 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer hinzu – ebenfalls auf die reduzierte Bemessungsgrundlage, also auf ein Viertel des Listenpreises.
Wer den Wagen nur selten privat fährt, kann alternativ ein Fahrtenbuch führen. Dann werden nur die tatsächlichen Privatkilometer angesetzt, was sich bei geringer Privatnutzung lohnen kann. Welche Methode günstiger ist, hängt stark von deinem persönlichen Fahrprofil ab.
Fährst du den Wagen nur selten privat, kann sich ein Fahrtenbuch lohnen: Dann zählen nur die tatsächlichen Privatkilometer. Welche Methode günstiger ist, hängt von deinem Fahrprofil ab.
Plug-in-Hybride: hier gilt 0,5 Prozent
Plug-in-Hybride sind von der 0,25%-Regel ausgeschlossen, profitieren aber von der 0,5%-Regelung. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug entweder eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern erreicht oder höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer nach WLTP ausstößt. Erfüllt der Hybrid diese Kriterien nicht, bleibt es bei der vollen 1%-Regelung wie beim klassischen Verbrenner.
Vorteile für Arbeitgeber und Selbstständige
Auch auf Unternehmensseite gibt es 2026 attraktive Anreize. Für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen gibt es eine deutlich verbesserte Abschreibung: Im Jahr der Anschaffung lassen sich bis zu 75 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. Diese sogenannte Turbo- oder Sonderabschreibung gilt für Fahrzeuge, die bis Ende 2027 angeschafft werden, und senkt die Steuerlast im ersten Jahr erheblich.
Wenn du selbstständig bist und über eine Anschaffung nachdenkst, lohnt sich der Blick auf den Überblick zu den aktuellen Steueränderungen. Bei einer größeren Investition solltest du den genauen Ablauf vorab mit deinem Steuerberater abstimmen.
Kfz-Steuer: Befreiung bis 2035
Reine Elektrofahrzeuge sind außerdem von der Kfz-Steuer befreit. Diese Befreiung wurde verlängert und gilt für Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden – längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Das ist ein zusätzlicher Spareffekt, der unabhängig von der Dienstwagenregelung greift.
Laden beim Arbeitgeber und zu Hause
Lädst du dein E-Auto im Betrieb deines Arbeitgebers, ist dieser geldwerte Vorteil steuerfrei. Für das Laden zu Hause galt früher eine monatliche Pauschale; diese vereinfachte Regelung ist ausgelaufen, sodass künftig eine genaue, verbrauchsbezogene Abrechnung nötig wird. Kläre die Abrechnung des Ladestroms am besten direkt mit deinem Arbeitgeber.
Was du in der Steuererklärung beachtest
Den geldwerten Vorteil führt dein Arbeitgeber bereits über die Lohnabrechnung ab – du musst ihn also nicht selbst eintragen. Trotzdem lohnt sich die Steuererklärung, weil du die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg geltend machen kannst. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du schnell über unsere Finanzamt-Suche. Die Abgabe selbst läuft am einfachsten über ELSTER.
Reines E-Auto, Bruttolistenpreis 50.000 €, 20 km einfache Strecke zur Arbeit
| Privatnutzung: 0,25 % von 50.000 € | 125 € |
| Arbeitsweg: 0,03 % von 12.500 € × 20 km | 75 € |
| Zum Vergleich Verbrenner (1 % + 0,03 %) | 800 € |
| Geldwerter Vorteil pro Monat (E-Auto) | 200 € |
vereinfacht
TippVergleiche vor der Wahl deines Dienstwagens den Bruttolistenpreis genau mit der 100.000-Euro-Grenze. Schon wenige Euro darüber verdoppeln deinen Steuersatz von 0,25 auf 0,5 Prozent – ein abgespeckter Konfigurator kann dir hier bares Geld sparen.
Häufige Fragen
Wie viel Steuer zahle ich für ein E-Auto als Dienstwagen?
Bei einem reinen Elektroauto mit Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro versteuerst du monatlich nur 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil – statt 1 Prozent beim Verbrenner. Hinzu kommen 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer auf die reduzierte Bemessungsgrundlage.
Bis zu welchem Preis gilt die 0,25%-Regel 2026?
Die 0,25%-Regel gilt 2026 für reine E-Autos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro. Liegt der Preis darüber, kommt die 0,5%-Regelung zum Einsatz.
Gilt die 0,25%-Regel auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Plug-in-Hybride profitieren maximal von der 0,5%-Regelung, und das nur bei mindestens 80 Kilometern elektrischer Reichweite oder höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer. Sonst gilt die volle 1%-Regelung.
Muss ich den geldwerten Vorteil selbst in die Steuererklärung eintragen?
Nein, dein Arbeitgeber rechnet den geldwerten Vorteil über die Lohnabrechnung ab. Du kannst aber die Entfernungspauschale für deinen Arbeitsweg in der Steuererklärung geltend machen.
Ist mein E-Dienstwagen von der Kfz-Steuer befreit?
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035.