Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag ist der Teil deines Einkommens, auf den du keine Einkommensteuer zahlst. Er sichert das sogenannte steuerfreie Existenzminimum ab – also den Betrag, den du zum Leben brauchst. Erst was darüber hinausgeht, wird vom Finanzamt besteuert. Der Grundfreibetrag ist im Einkommensteuertarif nach § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt und wird jedes Jahr angehoben, damit Lohnsteigerungen und Inflation nicht heimlich zu höheren Steuern führen (Stichwort: kalte Progression).
Der Freibetrag gilt automatisch für alle – du musst ihn nicht beantragen. Er ist sowohl beim monatlichen Lohnsteuerabzug als auch in deiner Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt bereits eingerechnet.
Grundfreibetrag 2026 in Zahlen
Für das Jahr 2026 gelten diese Werte:
- 12.348 € für Ledige bzw. einzeln veranlagte Personen
- 24.696 € für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner bei Zusammenveranlagung
Das bedeutet ganz konkret: Verdienst du als Single 2026 nicht mehr als 12.348 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr, bleibst du komplett einkommensteuerfrei. Bei einem gemeinsam veranlagten Paar liegt diese Grenze beim doppelten Betrag.
Vergleich zu den Vorjahren
Der Grundfreibetrag steigt seit Jahren kontinuierlich. 2025 lag er noch bei 12.096 €, 2026 sind es 12.348 € – eine Erhöhung um 252 €. Diese jährliche Anpassung soll verhindern, dass eine reine Inflationsausgleichs-Gehaltserhöhung dich steuerlich schlechter stellt. So behältst du real mehr netto vom brutto, obwohl dein Bruttolohn nur die Teuerung ausgleicht.
Wie der Grundfreibetrag im Steuertarif wirkt
Der Grundfreibetrag bildet die unterste Stufe des Einkommensteuertarifs. Erst oberhalb von 12.348 € beginnt 2026 die Besteuerung – und zwar mit dem Eingangssteuersatz von 14 %. Mit steigendem Einkommen klettert der Steuersatz an: Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 €, die sogenannte Reichensteuer von 45 % ab 277.826 €.
Wichtig zu verstehen: Der Grundfreibetrag wird nicht als Pauschale „abgezogen", sondern ist fest in die Tarifformel eingebaut. Auch wer gut verdient, profitiert also davon, dass die ersten 12.348 € unbesteuert bleiben.
Grundfreibetrag bei Ehepaaren
Bei der Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.696 €. Das ist besonders dann ein Vorteil, wenn die Einkommen beider Partner ungleich verteilt sind: Verdient einer deutlich weniger, kommt der ungenutzte Teil seines Freibetrags über den Splittingtarif rechnerisch dem anderen zugute. Welche Veranlagungsart für euch günstiger ist, lässt sich am einfachsten in der Steuererklärung vergleichen.
Wer profitiert besonders?
Vom Grundfreibetrag profitieren alle Steuerpflichtigen, doch für einige Gruppen ist er besonders relevant:
- Studierende und Minijobber mit geringem Jahreseinkommen bleiben oft komplett steuerfrei.
- Rentnerinnen und Rentner – auch Renten zählen zum zu versteuernden Einkommen; der Grundfreibetrag entscheidet mit, ob überhaupt Steuer anfällt.
- Nebenverdiener, die nur zeitweise arbeiten, holen sich häufig über die Steuererklärung zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück.
Grundfreibetrag und Lohnsteuer
Bist du angestellt, ist der Grundfreibetrag bereits in den monatlichen Lohnsteuerabzug eingebaut. Dein Arbeitgeber berücksichtigt ihn automatisch über deine Steuerklasse. Du musst also nichts tun, um ihn zu „aktivieren". Trotzdem kann sich eine Steuererklärung lohnen – etwa wenn du unterjährig den Job gewechselt hast, nicht das ganze Jahr gearbeitet oder Werbungskosten zu verbuchen hast.
Auch wenn der Grundfreibetrag automatisch wirkt, kann sich eine Steuererklärung lohnen, wenn du den Job gewechselt, nicht das ganze Jahr gearbeitet oder Werbungskosten hast.
Zusammenspiel mit anderen Freibeträgen
Der Grundfreibetrag steht zusätzlich zu weiteren Freibeträgen. Für Familien ist 2026 vor allem der Kinderfreibetrag von 9.756 € je Kind interessant; alternativ gibt es Kindergeld von 259 € pro Monat. Auch Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen senken dein zu versteuerndes Einkommen weiter. Mehr aktuelle Werte findest du im Ratgeber-Cluster zu den aktuellen Jahres- und Rechnerseiten.
Solidaritätszuschlag: Freigrenze 2026
Eng mit dem Tarif verbunden ist der Solidaritätszuschlag. 2026 steigt die Freigrenze auf 20.350 € Einkommensteuer (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € bei Zusammenveranlagung. Bis zu diesen Beträgen fällt für die allermeisten Steuerzahler kein Soli mehr an.
Was du tun musst
In den meisten Fällen: nichts. Der Grundfreibetrag wirkt automatisch. Willst du aber prüfen, ob dir Geld zusteht, hilft die Steuererklärung – und für den ersten Schritt findest du das für dich zuständige Finanzamt über unsere Suche. Die offiziellen Werte 2026 stellt das Bundesfinanzministerium bereit; die gesetzliche Grundlage steht in § 32a EStG.
Ledige Person mit 14.000 € zu versteuerndem Einkommen 2026
| Zu versteuerndes Einkommen | 14.000 € |
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 € |
| Betrag oberhalb des Freibetrags | 1.652 € |
| Nur dieser Teil wird besteuert | 1.652 € |
vereinfacht; tatsächliche Steuer nach Tarifformel § 32a EStG
TippLiegt dein Jahreseinkommen knapp über dem Grundfreibetrag, prüfe Werbungskosten und Sonderausgaben: Schon kleine absetzbare Beträge können dein zu versteuerndes Einkommen unter die Grenze von 12.348 € drücken – und dann zahlst du gar keine Einkommensteuer.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 € für Ledige und 24.696 € für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Bis zu diesen Beträgen fällt keine Einkommensteuer an.
Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?
Nein. Der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt – sowohl beim monatlichen Lohnsteuerabzug als auch in deiner Steuererklärung.
Wie viel höher ist der Grundfreibetrag 2026 gegenüber 2025?
Er steigt um 252 € von 12.096 € (2025) auf 12.348 € (2026). Damit wird unter anderem die kalte Progression ausgeglichen.
Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?
Ja. Auch Renten zählen zum zu versteuernden Einkommen. Der Grundfreibetrag entscheidet mit, ob überhaupt Einkommensteuer anfällt.
Ab welchem Einkommen zahle ich 2026 Steuern?
Sobald dein zu versteuerndes Einkommen 12.348 € übersteigt, beginnt die Besteuerung mit dem Eingangssteuersatz von 14 %.