Kinderfreibetrag 2026: Höhe, Kindergeld und Günstigerprüfung

Mit jedem Kind steht dir ein steuerlicher Freibetrag zu, der dein zu versteuerndes Einkommen senkt. Für 2026 steigt der Kinderfreibetrag erneut – parallel zum Kindergeld. Hier erfährst du die aktuellen Beträge, wie die Günstigerprüfung des Finanzamts funktioniert und ab welchem Einkommen sich der Freibetrag für dich auszahlt.

Kinderfreibetrag 2026 – das Wichtigste in Kürze

Der Kinderfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum deines Kindes steuerfrei bleibt. 2026 beträgt er 9.756 € pro Kind für beide Elternteile zusammen. Gleichzeitig gibt es das Kindergeld in Höhe von 259 € pro Monat. Beides bekommst du allerdings nicht parallel: Das Finanzamt rechnet automatisch aus, was für dich günstiger ist. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du über unsere Finanzamt-Suche.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Für das Jahr 2026 steigt der Kinderfreibetrag um 156 € auf 9.756 € pro Kind. Dieser Betrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Freibetrag für das sächliche Existenzminimum: 6.828 € (3.414 € je Elternteil)
  • Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA): 2.928 € (1.464 € je Elternteil)

Sind die Eltern verheiratet und werden zusammen veranlagt, gilt automatisch der volle Betrag von 9.756 €. Bei getrennt lebenden oder nicht verheirateten Eltern steht jedem die Hälfte zu, also 4.878 € pro Person. Anspruch hast du grundsätzlich für jedes Kind bis 18 Jahre, bei Ausbildung oder Studium bis maximal 25 Jahre.

Kindergeld 2026: 259 Euro pro Monat

Das Kindergeld steigt 2026 um 4 € auf 259 € pro Kind und Monat. Das entspricht 3.108 € im Jahr und gilt einheitlich für jedes Kind – unabhängig davon, ob es das erste oder das vierte ist. Das Kindergeld wird laufend ausgezahlt und musst du bei der Familienkasse beantragen.

Kinderfreibetrag oder Kindergeld – die Günstigerprüfung

Du musst dich nicht entscheiden: Bei deiner Steuererklärung führt das Finanzamt die sogenannte Günstigerprüfung durch. Es vergleicht, ob die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher ist als das gezahlte Kindergeld. Ist der Freibetrag günstiger, wird er angesetzt und das bereits ausgezahlte Kindergeld gegengerechnet. Ist das Kindergeld günstiger, bleibt es dabei. Du brauchst dafür nichts gesondert zu beantragen – die Prüfung läuft automatisch, sobald du dein Kind in der Steuererklärung angibst. Für die meisten Familien mit mittlerem Einkommen ist das Kindergeld das bessere Geschäft, weil 259 € im Monat eine spürbare laufende Entlastung sind.

Du musst dich nicht zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag entscheiden. Das Finanzamt prueft automatisch, was guenstiger ist - sobald du dein Kind in der Steuererklaerung angibst.

Den Antrag auf Kindergeld solltest du also in jedem Fall stellen, denn es wird bei der Prüfung immer berücksichtigt. Mehr zu aktuellen Jahreswerten findest du in unserem Überblick zu den Steuerwerten 2026.

Beantrage das Kindergeld in jedem Fall bei der Familienkasse. Es wird bei der Guenstigerpruefung immer gegengerechnet - auch wenn am Ende der Freibetrag angesetzt wird.

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Grob gilt: Je höher dein Einkommen, desto eher ist der Freibetrag günstiger. Bei zusammen veranlagten Eltern lohnt sich der Kinderfreibetrag in der Regel ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von rund 84.000 € im Jahr. Bei Alleinerziehenden liegt die Schwelle bei etwa 42.000 €. Diese Werte sind Richtgrößen und hängen vom konkreten Steuersatz ab.

Wie der Kinderfreibetrag aufgeteilt wird

Grundsätzlich steht jedem Elternteil die Hälfte des Freibetrags zu. Bei einer Einzelveranlagung trägt also jeder 4.878 € ein. Lebt das Kind nur bei einem Elternteil und kommt der andere seiner Unterhaltspflicht nicht nach, kann der ganze Freibetrag auf einen Elternteil übertragen werden.

Übertragung des BEA-Freibetrags

Den BEA-Anteil kannst du als alleinerziehender Elternteil auf dich übertragen lassen, wenn das Kind bei dir gemeldet ist. Dafür gibt es in der Anlage Kind ein eigenes Feld. So sicherst du dir den vollen Betreuungsfreibetrag, auch wenn der andere Elternteil weniger involviert ist.

So machst du die Freibeträge geltend

Du trägst die Angaben zu deinem Kind in der Anlage Kind deiner Steuererklärung ein – einmal pro Kind. Das Finanzamt erkennt den Kinderfreibetrag dann automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung an. Auf der Lohnsteuerkarte (ELStAM) sind die Freibeträge ohnehin als Zähler hinterlegt und mindern bereits den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

Auswirkung auf Soli und Kirchensteuer

Auch wenn beim Lohnsteuerabzug das Kindergeld günstiger ist, werden die Kinderfreibeträge bereits unterjährig beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer berücksichtigt. Dadurch zahlst du Monat für Monat etwas weniger – unabhängig vom Kindergeld.

Was sich 2026 sonst noch ändert

Neben dem Kinderfreibetrag steigt 2026 auch der Grundfreibetrag auf 12.348 €. Familien profitieren also gleich mehrfach, denn auch der Grundfreibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen jedes Elternteils zusätzlich. Wer mehrere Kinder hat, vervielfacht den Effekt entsprechend: Bei zwei Kindern liegt der gesamte Kinderfreibetrag bereits bei 19.512 €. Die offiziellen Werte veröffentlicht das Bundesfinanzministerium unter „Das ändert sich 2026".

Rechenbeispiel

Verheiratetes Paar, ein Kind, zu versteuerndes Einkommen 95.000 € – Vergleich Kindergeld und Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag 2026 (beide Eltern)9.756 €
Steuerersparnis durch Freibetrag (ca. 42 % Grenzsteuersatz)ca. 4.097 €
Kindergeld im Jahr (12 × 259 €)3.108 €
Vorteil durch Freibetrag gegenüber Kindergeldca. 989 €

vereinfacht, Soli/Kirchensteuer nicht berücksichtigt

TippBeantrage Kindergeld immer, auch wenn du gut verdienst. Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist – verlieren kannst du dabei nichts, nur gewinnen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

2026 beträgt der Kinderfreibetrag 9.756 € pro Kind für beide Elternteile zusammen. Er setzt sich aus 6.828 € für das Existenzminimum und 2.928 € BEA-Freibetrag zusammen.

Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

Das Kindergeld steigt 2026 auf 259 € pro Kind und Monat, also 3.108 € im Jahr. Der Betrag gilt einheitlich für jedes Kind.

Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig?

Nein. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch und setzt entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag an – je nachdem, was für dich vorteilhafter ist.

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Bei zusammen veranlagten Eltern in der Regel ab rund 84.000 € gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen, bei Alleinerziehenden ab etwa 42.000 €.

Wo trage ich den Kinderfreibetrag ein?

Du gibst dein Kind in der Anlage Kind deiner Steuererklärung an. Das Finanzamt berücksichtigt den Freibetrag dann automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 1. Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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