Pendlerpauschale 2026: Entfernungspauschale optimal nutzen

Pendeln kostet Zeit und Geld – aber das Finanzamt beteiligt sich an deinen Fahrtkosten. 2026 wird die Pendlerpauschale spürbar besser: Du bekommst jetzt 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Hier erfährst du, was sich ändert und wie du jeden Euro mitnimmst.

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Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale – offiziell Entfernungspauschale – ist ein fester Betrag, den du für deinen Weg zur Arbeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen kannst. Sie senkt dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast. Das Beste daran: Du musst keine einzelnen Belege wie Tankquittungen oder Bahntickets sammeln. Es zählt allein die Entfernung zwischen deiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte.

Geregelt ist die Pauschale in § 9 EStG. Sie gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – egal, ob du jeden Tag im Stau stehst oder mit dem Rad ins Büro fährst.

Das ändert sich 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Bis 2025 galt eine zweigeteilte Regelung: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und erst ab dem 21. Kilometer die höheren 38 Cent. Seit dem 1. Januar 2026 gilt einheitlich: 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Damit profitieren auch alle, die einen kurzen oder mittleren Arbeitsweg haben.

Laut Bundesfinanzministerium bringt das spürbare Entlastung: Bei 10 Kilometern Arbeitsweg und einer Fünf-Tage-Woche kommen rund 176 Euro zusätzliche Werbungskosten im Jahr zusammen, bei 20 Kilometern sogar etwa 352 Euro mehr als zuvor.

So berechnest du deine Entfernungspauschale

Die Formel ist einfach: Entfernung (km) × Arbeitstage × 0,38 €. Du nimmst also die einfache Strecke zur Arbeit, multiplizierst sie mit der Zahl deiner Arbeitstage und mit dem Kilometersatz.

  • Beispiel: 25 km × 220 Tage × 0,38 € = 2.090 €
  • Beispiel: 40 km × 230 Tage × 0,38 € = 3.496 €

Diesen Betrag trägst du in deiner Steuererklärung in der Anlage N als Werbungskosten ein. Liegen deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, wirkt sich jeder zusätzliche Euro direkt steuermindernd aus. Schon ein mittlerer Arbeitsweg von 25 bis 30 Kilometern reicht in der Regel aus, um diesen Pauschbetrag allein mit der Pendlerpauschale deutlich zu überschreiten.

Nur die einfache Strecke zählt

Ein häufiger Fehler: Viele rechnen Hin- und Rückweg zusammen. Das ist falsch. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung – also eine Strecke pro Arbeitstag. Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke darfst du nur ansetzen, wenn sie verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig nutzt.

Rechne nur die einfache Strecke an, nicht Hin- und Rückweg zusammen. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung – eine längere zählt nur, wenn sie verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig fährst.

Welche Arbeitstage du ansetzen darfst

Du darfst nur die Tage zählen, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Das Finanzamt erkennt in der Regel 220 bis 230 Fahrten pro Jahr an. Urlaubstage, Krankheitstage, Dienstreisen und Homeoffice-Tage musst du abziehen.

Wichtig: An Tagen im Homeoffice gibt es keine Entfernungspauschale, dafür greift die separate Homeoffice-Pauschale. Beides am selben Tag geht nicht.

Der Höchstbetrag von 4.500 Euro

Grundsätzlich ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt. Diese Grenze gilt aber nicht für alle: Wenn du mit dem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen fährst, kannst du auch höhere Beträge geltend machen. Auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln darfst du mehr ansetzen, wenn deine nachgewiesenen Ticketkosten höher sind als die Pauschale. In diesen Fällen lohnt es sich, die Belege aufzubewahren und gegenüberzustellen, was günstiger ist.

Fährst du mit dem eigenen Pkw, gilt die Deckelung auf 4.500 Euro nicht – dann kannst du auch mehr ansetzen. Bei teuren ÖPNV-Tickets lohnt sich der Beleg-Vergleich ebenfalls.

Egal wie du fährst: Auto, Bahn oder Fahrrad

Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Ob du mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommst, spielt für die Höhe keine Rolle – es zählt allein die Entfernung. Selbst Fahrgemeinschaften sind kein Problem: Jeder Mitfahrer darf seine eigene Pauschale ansetzen.

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Wenn dein Einkommen so niedrig ist, dass du gar keine Steuern zahlst, läuft die Entfernungspauschale ins Leere. Für diesen Fall gibt es die Mobilitätsprämie: Sie sorgt dafür, dass auch Geringverdiener von langen Arbeitswegen profitieren. Diese Prämie wurde über 2026 hinaus dauerhaft entfristet.

So holst du das Maximum heraus

Prüfe genau, welche Strecke wirklich kürzer oder verkehrsgünstiger ist, und dokumentiere deine Arbeitstage realistisch. Vergiss neben dem Arbeitsweg auch andere Werbungskosten nicht – etwa Arbeitsmittel oder Fortbildungen –, denn erst über dem Pauschbetrag bringt die Pendlerpauschale bares Geld. Weitere aktuelle Rechner und Jahreswerte findest du in unserem Ratgeber-Bereich, und das für dich zuständige Finanzamt findest du jederzeit über unsere Finanzamt-Suche.

Rechenbeispiel

30 km einfache Entfernung, 230 Arbeitstage, Pendlerpauschale 2026

Einfache Entfernung30 km
Arbeitstage230
Kilometersatz 20260,38 €
Absetzbare Werbungskosten2.622 €

vereinfacht

TippTrage in einen Kalender ein, an welchen Tagen du tatsächlich ins Büro gefahren bist und welche Tage Homeoffice waren. So hast du bei Rückfragen des Finanzamts einen sauberen Nachweis und kannst die maximal anerkannten 230 Fahrten ohne Bauchschmerzen ansetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Bis 2025 galten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und erst danach 38 Cent.

Zählt der Hin- und Rückweg?

Nein. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung, also eine Strecke pro Arbeitstag – nicht die Summe aus Hin- und Rückfahrt.

Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?

Das Finanzamt erkennt in der Regel 220 bis 230 Fahrten pro Jahr an. Urlaub, Krankheit, Dienstreisen und Homeoffice-Tage musst du abziehen.

Gilt die Pauschale auch fürs Fahrrad oder die Bahn?

Ja. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Egal ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß – es zählt allein die Entfernung.

Was ist, wenn ich keine Steuern zahle?

Dann kann die Mobilitätsprämie greifen. Sie sorgt dafür, dass auch Geringverdiener mit langem Arbeitsweg entlastet werden, und gilt dauerhaft über 2026 hinaus.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 28. Mai 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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