Was sind Sonderausgaben überhaupt?
Sonderausgaben sind Kosten deiner privaten Lebensführung, die der Gesetzgeber bewusst zum Abzug zulässt. Sie sind weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben, sondern eine eigene Kategorie nach § 10 EStG. Anders als bei Werbungskosten geht es hier nicht um Geld, das du für deinen Job ausgibst, sondern um Vorsorge, gesellschaftlich erwünschtes Verhalten oder familiäre Verpflichtungen.
Der Clou: Sonderausgaben mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Je höher dein persönlicher Steuersatz ist, desto mehr sparst du pro abgesetztem Euro. Genau deshalb lohnt es sich, alle Belege zu sammeln und in der Steuererklärung anzugeben – auch kleine Beträge summieren sich übers Jahr.
Der Sonderausgaben-Pauschbetrag
Du musst nicht bei null anfangen: Das Finanzamt zieht automatisch einen Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € ab, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 72 €. Dieser Betrag gilt auch dann, wenn du gar keine entsprechenden Kosten hattest.
Sobald deine tatsächlichen Sonderausgaben (ohne Vorsorgeaufwendungen) darüber liegen, lohnt sich der Einzelnachweis. Und das ist sehr schnell der Fall – schon eine kleine Spende plus gezahlte Kirchensteuer übersteigt die Pauschale meist deutlich.
Sammle auch kleine Belege: Den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro übersteigst du schnell, oft schon mit einer kleinen Spende plus gezahlter Kirchensteuer. Ab da zählt jeder Euro extra.
Vorsorgeaufwendungen – der größte Posten
Den dicksten Brocken bilden bei den meisten die Vorsorgeaufwendungen. Dazu gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur Rürup-Rente. Seit 2023 kannst du diese Altersvorsorgebeiträge zu 100 Prozent bis zum Höchstbetrag absetzen.
Für 2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 € für Alleinstehende und 61.652 € für zusammenveranlagte Paare. Diese Grenze erreichen vor allem gut verdienende Selbstständige – als Arbeitnehmer schöpfst du sie meist nicht aus, profitierst aber trotzdem voll von deinem Rentenversicherungsanteil.
Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind ein eigener Block innerhalb der Vorsorgeaufwendungen. Die Beiträge zur sogenannten Basisabsicherung – also die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in der Grundversorgung – kannst du in voller Höhe absetzen. Das gilt auch für privat Versicherte, soweit es sich um die Basisleistungen handelt.
Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Ein-Bett-Zimmer oder eine Auslandskrankenversicherung zählen nur dann, wenn nach Abzug der Basisbeiträge noch Luft im allgemeinen Höchstbetrag ist. In der Praxis ist dieser bei Arbeitnehmern meist schon ausgeschöpft.
Kirchensteuer absetzen
Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe unbegrenzt abziehbar. Abgezogen wird die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer, gemindert um eventuelle Erstattungen aus dem Vorjahr. Eine Ausnahme gibt es: Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge anfällt, kannst du hier nicht zusätzlich ansetzen, weil sie bereits bei der Abgeltungsteuer berücksichtigt wurde.
Kinderbetreuungskosten
Für Kinder unter 14 Jahren kannst du Betreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen – etwa für Kita, Tagesmutter oder Hort. Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 sind 80 Prozent der Aufwendungen abziehbar, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Wichtig: Du brauchst eine Rechnung und musst unbar gezahlt haben, also per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Kinderbetreuungskosten erkennt das Finanzamt nur an, wenn du eine Rechnung hast und unbar per Überweisung gezahlt hast. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
Schulgeld für Privatschulen
Schickst du dein Kind auf eine anerkannte Privatschule, kannst du 30 Prozent des Schulgelds absetzen, maximal 5.000 € je Kind und Jahr. Reine Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung zählen dabei nicht mit – abziehbar ist nur das eigentliche Entgelt für den Unterricht.
Eigene Berufsausbildung
Kosten für deine erste Berufsausbildung oder dein Erststudium kannst du bis zu 6.000 € pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Der Haken: Sonderausgaben wirken sich nur in dem Jahr aus, in dem du auch Einkünfte hast. Studierende ohne nennenswertes Einkommen gehen damit oft leer aus.
Handelt es sich dagegen um eine zweite Ausbildung oder ein Studium nach abgeschlossener Lehre, sind die Kosten Werbungskosten. Die kannst du als Verlust vortragen und später mit deinem ersten Gehalt verrechnen – steuerlich deutlich attraktiver.
Spenden und Mitgliedsbeiträge
Spenden an gemeinnützige Organisationen, Kirchen oder Stiftungen sind bis zu 20 Prozent deines Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar. Für Beträge bis 300 € genügt dem Finanzamt der Kontoauszug als Nachweis, darüber brauchst du eine Zuwendungsbestätigung. Auch Mitgliedsbeiträge an bestimmte gemeinnützige Vereine zählen – nicht aber an reine Sport- oder Freizeitvereine.
Unterhalt an den Ex-Partner
Zahlst du nach einer Scheidung oder Trennung Unterhalt an deinen Ex-Partner, kannst du bis zu 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben absetzen (Realsplitting). Voraussetzung: Der Empfänger stimmt zu und versteuert die Beträge selbst. Alternativ lässt sich Unterhalt als außergewöhnliche Belastung ansetzen – was günstiger ist, solltest du durchrechnen.
So trägst du Sonderausgaben in die Steuererklärung ein
Vorsorgeaufwendungen kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand, die übrigen Sonderausgaben überwiegend in die Anlage Sonderausgaben. Kinderbezogene Kosten gehören in die Anlage Kind. Am einfachsten geht das digital über ELSTER, wo viele Werte bereits vorausgefüllt sind. Wenn du erst einmal dein zuständiges Finanzamt finden möchtest, nutze unsere Suche. Weitere aktuelle Steuerthemen und Jahreswerte findest du in unserem Themen-Hub für 2026.
Single: Spende 200 €, Kirchensteuer 600 €, Kinderbetreuung 3.000 € (80 % davon)
| Spende | 200 € |
| Kirchensteuer | 600 € |
| Kinderbetreuung (80 % von 3.000 €) | 2.400 € |
| Absetzbare Sonderausgaben | 3.200 € |
vereinfacht; Vorsorgeaufwendungen separat
TippSammle das ganze Jahr über alle Belege für Spenden, Kirchensteuer und Versicherungen in einem Ordner. Schon kleine Beträge summieren sich – und sobald sie über dem Pauschbetrag von 36 € liegen, zählt jeder weitere Euro gegen deine Steuerlast.
Häufige Fragen
Was sind Sonderausgaben einfach erklärt?
Sonderausgaben sind private Kosten, die der Staat steuerlich begünstigt – zum Beispiel Vorsorgebeiträge, Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuung oder die eigene Erstausbildung. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen und senken so deine Steuer.
Wie hoch ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag 2026?
Der Pauschbetrag liegt 2026 unverändert bei 36 € für Alleinstehende und 72 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Er wird automatisch abgezogen, auch ohne Nachweis.
Kann ich Spenden unbegrenzt absetzen?
Nein. Spenden sind bis zu 20 Prozent deines Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar. Bis 300 € reicht der Kontoauszug als Nachweis, darüber brauchst du eine Zuwendungsbestätigung.
Wie viel Kinderbetreuung kann ich absetzen?
Seit 2025 sind 80 Prozent der Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren abziehbar, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Du brauchst dafür eine Rechnung und musst unbar gezahlt haben.
Sind Vorsorgeaufwendungen Sonderausgaben?
Ja, sie bilden sogar den größten Block. Dazu zählen Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Altersvorsorgebeiträge kannst du seit 2023 zu 100 Prozent bis zum Höchstbetrag absetzen.