Das ändert sich 2026 beim Netto
2026 bringt ein ganzes Bündel an Steueränderungen, die dafür sorgen sollen, dass dir vom Brutto mehr übrig bleibt. Der Gesetzgeber hebt die wichtigen Freibeträge an, erhöht das Kindergeld und vereinfacht die Pendlerpauschale. Dazu kommen Sonderregeln fürs Ehrenamt, für Rentner, die weiterarbeiten, und ein dauerhaft niedrigerer Steuersatz in der Gastronomie.
Die meisten Änderungen wirken automatisch über die Lohnabrechnung oder die Steuererklärung. Trotzdem lohnt es sich, die Zahlen zu kennen – denn nur so erkennst du, ob bei dir alles richtig berücksichtigt wurde. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du jederzeit über unsere Finanzamt-Suche.
Höherer Grundfreibetrag entlastet alle
Der Grundfreibetrag ist der Teil deines Einkommens, der komplett steuerfrei bleibt. 2026 steigt er um 252 Euro auf 12.348 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro.
Das bedeutet: Erst auf jeden Euro oberhalb dieser Grenze zahlst du überhaupt Einkommensteuer. Gleichzeitig werden die Eckwerte des Steuertarifs verschoben, damit die sogenannte kalte Progression nicht zu heimlichen Steuererhöhungen führt. Unterm Strich bleibt dir bei gleichem Bruttolohn mehr netto.
Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag
Familien profitieren gleich doppelt. Das Kindergeld steigt um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Parallel wächst der Kinderfreibetrag um 156 Euro auf 9.756 Euro je Kind. Er setzt sich zusammen aus 3.414 Euro je Elternteil für das sächliche Existenzminimum plus 1.464 Euro je Elternteil für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.
Welche der beiden Varianten für dich günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch über die sogenannte Günstigerprüfung. Du musst dich also nicht entscheiden – es zählt immer das bessere Ergebnis für dich. Das Kindergeld zahlt weiterhin die Familienkasse Monat für Monat aus.
Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Eine der spürbarsten Änderungen betrifft Berufspendler. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale von einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Bisher waren es 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und erst danach 38 Cent.
Gerade wer einen kürzeren Arbeitsweg hat, profitiert deutlich stärker als zuvor. Die Pauschale zählt pro vollem Entfernungskilometer und für jeden Arbeitstag, an dem du zur ersten Tätigkeitsstätte fährst – unabhängig vom Verkehrsmittel. Die gesetzliche Grundlage findest du in § 9 EStG.
Seit 2026 gilt die Pendlerpauschale mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer statt erst ab Kilometer 21. Gerade bei kurzem Arbeitsweg holst du dir damit über die Steuererklärung deutlich mehr zurück als bisher.
Ehrenamt: Pauschalen steigen
Wer sich ehrenamtlich engagiert, bekommt 2026 mehr Spielraum. Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro, die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr. Bis zu diesen Beträgen bleiben Vergütungen etwa für Trainer, Ausbilder oder Vereinsvorstände steuer- und sozialabgabenfrei. Beide Pauschalen lassen sich für verschiedene Tätigkeiten sogar nebeneinander nutzen.
Aktivrente: 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen
Mit der neuen Aktivrente können Beschäftigte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat beziehungsweise 24.000 Euro im Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Damit soll sich Arbeit im Ruhestand stärker lohnen. Der Freibetrag gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab dem Folgemonat nach der Regelaltersgrenze.
Günstiger essen gehen: 7 Prozent in der Gastronomie
Dauerhaft ab 2026 gilt für Speisen in Restaurants und Cafés wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent statt 19 Prozent. Ausgenommen bleiben Getränke, die weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden. Ob die Senkung beim Preis ankommt, entscheiden zwar die Betriebe – die steuerliche Grundlage ist aber gesetzt.
E-Autos: Kfz-Steuer entfällt bis 2035
Reine Elektrofahrzeuge bleiben weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung wurde bis Ende 2035 verlängert. Wer ein E-Auto fährt oder neu anschafft, spart damit über viele Jahre die jährliche Fahrzeugsteuer – ein zusätzlicher Anreiz für den Umstieg auf Elektromobilität.
Was bedeutet das konkret für dich?
Die Entlastungen greifen größtenteils automatisch: Grundfreibetrag und Tarifänderungen berücksichtigt dein Arbeitgeber direkt beim Lohnsteuerabzug, das höhere Kindergeld zahlt die Familienkasse aus. Pendlerpauschale, Ehrenamtspauschalen und viele weitere Posten machst du dagegen über deine Steuererklärung geltend.
Verlass dich nicht nur auf die Automatik: Grundfreibetrag und Kindergeld wirken von selbst, aber Pendlerpauschale und Ehrenamtspauschalen musst du aktiv über deine Steuererklärung geltend machen.
Einen vollständigen amtlichen Überblick findest du beim Bundesfinanzministerium. Weitere aktuelle Jahres- und Rechnerseiten haben wir im Cluster zu aktuellen Steuerwerten für dich gebündelt.
Pendler mit 15 km Arbeitsweg an 220 Arbeitstagen im Jahr 2026
| Entfernung (einfach) | 15 km |
| Pauschale je km | 0,38 € |
| Arbeitstage | 220 |
| Pendlerpauschale 2026 | 1.254 € |
vereinfacht; 15 km × 0,38 € × 220 Tage
TippSammle schon ab Januar 2026 alle Belege für Arbeitsweg, Fortbildung und Ehrenamt an einem festen Ort. Notiere dir deine Bürotage – so kannst du die höhere Pendlerpauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer in der Steuererklärung 2026 voll ausschöpfen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro je Person. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gelten 24.696 Euro. Bis zu dieser Grenze bleibt dein Einkommen einkommensteuerfrei.
Wie viel Kindergeld gibt es 2026?
Das Kindergeld steigt 2026 um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Zusätzlich erhöht sich der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro je Kind; das Finanzamt prüft automatisch, was für dich günstiger ist.
Wie funktioniert die neue Pendlerpauschale 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich mit 38 Cent ab dem ersten vollen Kilometer. Die frühere Staffelung mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer entfällt – das entlastet besonders Pendler mit kürzerem Arbeitsweg.
Was ist die Aktivrente?
Mit der Aktivrente können Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, bis zu 2.000 Euro pro Monat beziehungsweise 24.000 Euro im Jahr aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung steuerfrei hinzuverdienen.
Gilt der niedrigere Steuersatz in der Gastronomie für alles?
Nein. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt ab 2026 dauerhaft für Speisen in der Gastronomie. Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert.