Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die dir zwangsläufig entstehen und die höher ausfallen als bei den meisten Menschen mit vergleichbarem Einkommen. Geregelt ist das in § 33 des Einkommensteuergesetzes. Typische Beispiele sind Krankheitskosten, Aufwendungen für Pflege, eine Beerdigung oder die Wiederbeschaffung von Hausrat nach einem Brand oder Hochwasser.
Damit das Finanzamt diese Kosten anerkennt, müssen sie notwendig und angemessen sein. Reine Wunschleistungen oder Luxusausgaben zählen nicht dazu. Wenn du wissen willst, welches Amt für dich zuständig ist, findest du es schnell über unsere Finanzamt-Suche.
Was bedeutet die zumutbare Belastung?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass du einen Teil deiner außergewöhnlichen Kosten selbst tragen kannst. Diesen Eigenanteil nennt man zumutbare Belastung. Nur was darüber hinausgeht, mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Liegen deine Kosten unter dieser Grenze, bringt der Abzug steuerlich leider nichts.
Wie hoch dein Eigenanteil ist, hängt von drei Faktoren ab: deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder, für die du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommst.
Die Staffel nach § 33 Abs. 3 EStG
Die zumutbare Belastung wird in drei Einkommensstufen berechnet. Die folgenden Prozentsätze gelten unverändert auch 2026:
- Bis 15.340 €: Ledige ohne Kinder 5 %, Verheiratete (Splitting) ohne Kinder 4 %, bei 1–2 Kindern 2 %, ab 3 Kindern 1 %.
- 15.340 € bis 51.130 €: 6 % / 5 % / 3 % / 1 %.
- Über 51.130 €: 7 % / 6 % / 4 % / 2 %.
Maßgeblich ist die Zahl der Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht. Verwitwete und getrennt lebende Eltern werden je nach Veranlagung eingeordnet.
Stufenweise Berechnung seit 2017
Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2017 wird die zumutbare Belastung stufenweise berechnet. Das heißt, jeder Prozentsatz gilt nur für den jeweiligen Teil deines Einkommens – nicht der höchste Satz auf alles. Dadurch fällt dein Eigenanteil meist etwas niedriger aus als bei der früheren Methode, und ein größerer Teil deiner Kosten wird absetzbar.
Gute Nachricht: Die zumutbare Belastung wird seit 2017 stufenweise berechnet, jeder Prozentsatz gilt also nur für den jeweiligen Einkommensteil. Dadurch fällt dein Eigenanteil niedriger aus und mehr Kosten sind absetzbar.
Rechenbeispiel Schritt für Schritt
Nehmen wir an, du bist ledig, hast keine Kinder und einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 €. Dann rechnest du:
- Erste Stufe: 15.340 € × 5 % = 767,00 €
- Zweite Stufe: (40.000 € − 15.340 €) = 24.660 € × 6 % = 1.479,60 €
- Summe der zumutbaren Belastung: 2.246,60 €
Hattest du in diesem Jahr 4.000 € Krankheitskosten, sind davon 4.000 € − 2.246,60 € = 1.753,40 € als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Welche Kosten zählen dazu?
Zu den klassischen außergewöhnlichen Belastungen gehören Zuzahlungen zu Medikamenten, Brillen, Zahnersatz, Krankenhaus- und Kurkosten, Aufwendungen für Pflege sowie Beerdigungskosten, soweit sie das Erbe übersteigen. Auch Fahrtkosten zu Ärzten kannst du ansetzen. Wichtig ist, dass du alle Belege sammelst und bei Bedarf eine ärztliche Verordnung vorlegen kannst.
Was zählt nicht dazu?
Kosten, die dir eine Versicherung oder Beihilfe erstattet, darfst du nicht absetzen. Sammle für die übrigen Belastungen alle Belege und halte bei Bedarf eine ärztliche Verordnung bereit.
Kosten, die du über eine Versicherung oder Beihilfe erstattet bekommst, darfst du nicht absetzen. Auch vorbeugende Maßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Für bestimmte Fälle wie eine Behinderung gibt es eigene Pauschbeträge, die unabhängig von der zumutbaren Belastung gelten und den Nachweis einzelner Kosten ersetzen.
Was ist der Gesamtbetrag der Einkünfte?
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe all deiner Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten und Altersentlastungsbetrag, aber vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Du findest ihn in deinem letzten Steuerbescheid. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren zählt das gemeinsame Einkommen beider Partner.
So trägst du die Kosten in die Steuererklärung ein
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gibst du in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen" deiner Steuererklärung an. Das Finanzamt zieht die zumutbare Belastung automatisch ab – du musst sie also nicht selbst herausrechnen, solltest die Wirkung aber kennen. Weitere Rechner und aktuelle Werte findest du in unserem Bereich für Jahres- und Rechnerseiten. Den genauen Gesetzestext kannst du bei gesetze-im-internet.de nachlesen.
Ledig, keine Kinder, Gesamtbetrag der Einkünfte 40.000 €, Krankheitskosten 4.000 €
| Stufe bis 15.340 € × 5 % | 767,00 € |
| Stufe 15.340–40.000 € (24.660 €) × 6 % | 1.479,60 € |
| Zumutbare Belastung gesamt | 2.246,60 € |
| Krankheitskosten | 4.000,00 € |
| Absetzbar als außergewöhnliche Belastung | 1.753,40 € |
vereinfacht
TippBündele planbare Ausgaben wie Zahnersatz oder eine neue Brille möglichst in einem Kalenderjahr. So überspringst du die zumutbare Belastung einmal deutlich, statt sie über mehrere Jahre verteilt nie zu erreichen.
Häufige Fragen
Wird die zumutbare Belastung 2026 anders berechnet?
Nein. Die Prozentsätze und die Stufengrenzen von 15.340 € und 51.130 € nach § 33 Abs. 3 EStG gelten unverändert. Auch die stufenweise Berechnung seit 2017 bleibt bestehen.
Muss ich die zumutbare Belastung selbst abziehen?
Nein. Du gibst deine kompletten Kosten an, das Finanzamt berechnet und zieht den Eigenanteil automatisch ab. Kennen solltest du die Grenze trotzdem, um den Nutzen abzuschätzen.
Zählen erstattete Kosten mit?
Nein. Beträge, die dir Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfe erstatten, musst du abziehen. Nur dein tatsächlich selbst getragener Anteil ist als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Gilt die Grenze auch für Pflegekosten?
Ja, Pflegekosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art und unterliegen der zumutbaren Belastung. Für Pauschbeträge bei Behinderung gelten dagegen eigene Regeln ohne Eigenanteil.
Welches Einkommen ist maßgeblich?
Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus deinem Steuerbescheid. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren wird das gemeinsame Einkommen herangezogen.